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Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 10. Juli 2024 die finale neu gefasste IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS FAB 41, vormals IDW RS HFA 41) verabschiedet.

Im Zuge der Finalisierung des IDW RS FAB 41 wurden wenige klarstellende Ergänzungen gegenüber dem im Dezember 2023 veröffentlichten Entwurf der neu gefassten Verlautbarung vorgenommen (zum Entwurf berichteten wir in den Express Accounting News 44/2023). Die Ergänzungen betreffen u.a. die Angabe des Vorjahres-Eigenkapitals im Abschluss, der auf den ersten Abschlussstichtag nach dem Wirksamwerden eines Formwechsels aufzustellen ist.

IDW RS FAB 41 ist erstmals anzuwenden auf Formwechsel, denen ein nach dem 31. Juli 2024 gefasster Formwechselbeschluss zugrunde liegt.

Die Verabschiedung des neu gefassten IDW RS FAB 41 wurde in einer Mitteilung auf der Internetseite des IDW bekannt gegeben. Die Verlautbarung wird in Heft 7-8/2024 der IDW Life veröffentlicht.

KPMG Express Accounting News

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