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Digitalisierung ist in aller Munde und auch die öffentliche Verwaltung kommt nicht daran vorbei. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll dafür sorgen, dass wir alle unsere Behördengänge einfach online erledigen können. Aber ist das genug? In diesem Artikel erklären wir, warum wir nicht nur auf das "Schaufenster" der Verwaltung, also die Websites und Apps, schauen sollten, sondern auch auf das, was dahinter passiert.

Das Onlinezugangsgesetz: Ein erster Schritt

Das OZG ist ein Gesetz, das die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen fördert. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den Zugang zu Verwaltungsleistungen zu erleichtern. Dabei liegt der Fokus oft auf frontend-orientierten Ansätze, also den Webseiten und Apps, die die Bürger:innen nutzen.

Die Herausforderung: Interner Wandel

Ein modernes Erscheinungsbild ist wichtig, doch das allein reicht nicht aus. Wenn die internen Prozesse in der Verwaltung nicht ebenso modernisiert werden, bleibt die Effizienz auf der Strecke. Hier sind systematische Verbesserungen notwendig.

Die Lösung: Umfassende Digitalisierung

Eine ganzheitliche Digitalisierungsstrategie muss sowohl die sichtbaren als auch die unsichtbaren Aspekte der Verwaltung berücksichtigen. Dazu gehören:

Verzahnung von RegMo, OZG und SDG-VO

Das Once-Only-Prinzip zielt darauf ab, die Effizienz der Verwaltungsdienstleistungen zu steigern, indem es den Bürger:innen ermöglicht, ihre persönlichen Daten nur einmal bei einer Behörde einzureichen. Nach der Erfassung können die Daten für unterschiedliche Dienstleistungen und Verfahren wiederverwendet werden. Dies minimiert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern fördert auch die Datenkonsistenz und -sicherheit. Im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist dies ein Schlüsselkriterium, um den höchsten Reifegrad der Digitalisierung, den OZG-Reifegrad-4, zu erreichen.

Der OZG-Reifegrad-4 steht für ein fortgeschrittenes Niveau der Digitalisierung und ermöglicht den direkten Abruf personenbezogener Daten aus den zentralen Verwaltungsregistern. Das heißt, wenn Bürgerinnen und Bürger einmal ihre Daten eingereicht haben, müssen sie dies nicht wiederholen, sondern die Daten können direkt aus dem jeweiligen Register abgerufen werden. Dies ist nicht nur effizient, sondern reduziert auch die Fehlermöglichkeiten, die durch mehrfache Dateneingabe entstehen können.

Die Schnittstelle zwischen dem OZG und der Registermodernisierung ist von entscheidender Bedeutung für das effektive Umsetzen des Once-Only-Prinzips. Die korrekte Identifizierung und Kategorisierung der benötigten Daten und Dokumente sind hierbei unerlässlich. So soll sichergestellt werden, dass alle Anforderungen in Bezug auf Datenkonsistenz und -sicherheit erfüllt sind und die Daten effizient abgerufen werden können.

Ein "Single-Point-of-Truth" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jedes Hauptregister sorgfältig überprüft wird, um sicherzustellen, dass es als die einzige, zuverlässige Quelle für spezifische Daten oder Nachweise dient. Dies eliminiert das Risiko von Dateninkonsistenzen und erhöht die Zuverlässigkeit der gesamten Verwaltungsdienstleistung.

Zur Veranschaulichung der verschiedenen Optionen zur Realisierung des OZG-Reifegrad-4 hat die Registermodernisierung ein Pendant zu den verschiedenen Umsetzungsvarianten geschaffen, wie Nachweisdaten zukünftig in der Verwaltung ausgetauscht werden sollen. Aktuell erfolgt der Transport häufig noch analog. Das Zielbild sieht einen Datenaustausch von einzelnen Datenfeldern vor und die Vision besteht aus bereits interpretierten Rückmeldungen von Anfragen. Beispielsweise soll eine Abfrage der Volljährigkeit nur noch bestätigt werden.

RegMo-Reifegradmodell

In einem von KPMG betreuten Projekt wird am Beispiel des Wirtschaftsverwaltungsvollzug eine Methodik erarbeitet, um die fachlichen Anforderungen der Onlinedienste an die Data Provider zu identifizieren und darauf basierend eine technische Lösung zur Übertragung der Daten zu entwickeln.