Durch den Wegfall der unter IAS 39 noch geforderten Mindesteffektivität sowie durch die über den IFRS 9 eingeführte Möglichkeit, einzelne Komponenten aus Preisformeln nicht-finanzieller Grundgeschäfte zu designieren, ist es für Unternehmen heute deutlich leichter, deren ökonomische Absicherungsstrategie von Commodity-Risiken durch Derivate im Hedge Accounting abzubilden.
Der Bedarf an solchen Lösungen zeigt sich derzeit insbesondere am vermehrten Abschluss von (virtuellen) Energiebezugsverträgen ((V)PPA), die durch die aktuellen Regelungen zum Eigenverbrauch („own use exemption“) zunehmend auch bilanziell aufgedeckt und ergebniswirksam abgebildet werden müssen. Ein Hedge Accounting für diese Sachverhalte ist in der Regel sehr aufwändig, wenn überhaupt möglich. Für diese Sachverhalte ist der nachfolgend angeführte „All-in-One“ Hedge entsprechend keine Lösung. Neben diesem speziellen und im Detail herausfordernden Einzelsachverhalt stellt sich allerdings die Frage, warum die Vielzahl an Commodity-Absicherungen trotz der neuen Designationsmöglichkeiten noch immer nicht oder nur zögerlich im Hedge Accounting abgebildet werden.
Auch für Commodities wie CO-2 Rechte oder Nicht-Eisen-Metall ist aufgrund der aktuellen Marktfriktionen und erhöhter Preisvolatilität der Bedarf an Bewirtschaftung deutlich gestiegen. Nach den allgemeinen Grundsätzen des IFRS 9 wird ohne die Anwendung von Hedge Accounting ein zur ökonomischen Sicherung abgeschlossenes Derivat ergebniswirksam durch die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gleiches gilt für ein etwaiges Grundgeschäft, für das die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme („Own Use Exemption“) abgelehnt werden muss. Die hierdurch direkt im EBIT abzubildenden Preisvolatilitäten erhöhen den Erklärungsdruck für Bilanzierende. Mögliche Abhilfe kann durch die Regelungen zum Hedge Accounting unter IFRS 9 geschaffen werden, welcher für eine Vielzahl von Anwendungsfällen eine verursachungsgerechte Abbildung des Risikomanagements ermöglicht:
- In einer Reihe von Unternehmen werden Commodity-Vorräte im Hinblick auf ihren Marktpreis abgesichert, was grundsätzlich der Intention des Fair Value Hedges entspricht.
- Darüber hinaus bewirtschaften viele Unternehmen ihre Beschaffung von Buntmetall, CO2-Rechten oder Kuppelprodukten aus der petrochemischen Industrie, was in der Regel über ein Cashflow Hedge abgebildet werden kann, solange das Grundgeschäft eine geplante Transaktion darstellt.