Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat am 31. Januar 2023 eine Konsultation zu den künftigen regulatorischen Meldepflichten für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) gestartet. Die Konsultation umfasst den Implementing Technical Standard (ITS), die vorgeschlagenen Melde-Templates und eine Beschreibung der relevanten Datenfelder. Die Durchsetzung der anstehenden Anforderungen dürfte für die Aufsichtsbehörden angesichts steigender Zinssätze und der jüngsten Ereignisse in der Bankenbranche, die die Bedeutung eines ausreichenden Zinsrisikomanagements zeigen, eine Priorität sein.

Alle Finanzinstitute in der EU betroffen

Die Anforderungen gelten für alle europäischen Banken, wobei vereinfachte Meldepflichten für kleinere nationale Finanzinstitute, das heißt „Small and non-complex Institutions“ (SNCIs), definiert werden. Es ist geplant, die Daten im Rahmen der vierteljährlichen COREP-Meldungen mit abzufragen. Die Daten sind grundsätzlich sowohl auf Gruppenebene als auch Einzelinstitutsebene bereitzustellen. 

Weitreichende Meldeanforderungen für Banken

Mit der Konsultation definiert die Aufsicht, wie die Ergebnisse des im Jahr 2022 definierten Supervisory Outlier Tests (SOT) übermittelt werden sollen. Die Datenanforderungen gehen aber weit über die reinen SOTs hinaus und umfassen beispielsweise auch granulare Zinsbindungsbilanzen, Modellparameter und Marktwertveränderungen in Stressszenarien. Die Aufsicht begründet die umfassenden Meldeanforderungen unter anderem mit der Zinswende und der gestiegenen Inflation seit 2022.

Geplanter zeitlicher Ablauf

  

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Umsetzung bis Mitte 2024 vorgesehen

Im Rahmen des Konsultationsprozesses gewährt die EBA den Banken die Möglichkeit, Rückmeldungen sowie Fragen und Unklarheiten zu dem vorgeschlagenen Paket bis zum 2. Mai 2023 einzureichen. Anschließend plant die Aufsicht eine Finalisierung des technischen Standards und die Übergabe an die EU-Kommission innerhalb von drei Monaten nach der Konsultationsphase. Basierend auf vergangenen EBA-Papieren zu IRRBB ist zu erwarten, dass die wesentlichen Reporting-Anforderungen gemäß EBA-Entwurf auch final zur Anwendung kommen werden. 

Die erstmalige Meldung der IRRBB-Templates, im Rahmen des vierteljährlichen COREP-Prozesses, wird für den 30. Juni 2024 avisiert.

Die Granularität der geforderten Ergebnisse wird viele Banken vor große Herausforderungen stellen und teilweise umfassende Anpassungen an den Risikosystemen und den Prozessen des Meldewesens erfordern. In unserem Fachartikel Regulatorisches Reporting für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) beschreiben wir die Pläne der EBA detailliert, untersuchen, welche Auswirkungen zu erwarten sind, und zeigen, wie sich Finanzinstitute bereits jetzt darauf vorbereiten können.