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Sich verändernde Kundenansprüche, strengere Regularien, steigende Anforderungen von Investoren und Stakeholdern: Der Druck auf Unternehmen, die ESG-Anforderungen (Environment, Social, Governance) zu erfüllen, wächst. Auch angesichts weiterer Regularien wie der Taxonomie-Verordnung der EU und dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz hat das Thema ESG deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen. 

Verstöße gegen ESG-Richtlinien führen zu Reputationsschäden und hohen Kosten bei Unternehmen

Verstöße werden künftig zu zunehmend größeren Reputationsschäden und höheren Kosten führen. Dabei umfassen diese Anforderungen neben Klimaschutz auch Aspekte wie Menschenrechte, Gesundheitsschutz, Diversity und Unternehmenswerte. 

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Transparenz entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten wird noch nicht ausreichend abgebildet

Umfassende Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung, um die ESG-Kriterien erfüllen zu können. In vielen Unternehmen ist diese Transparenz aber leider noch nicht vorhanden oder wird nicht vollumfänglich genutzt. Informationen über die eigenen Lieferketten basieren häufig auf Selbstauskünften der Lieferanten und langen Excel-Tabellen. 

Identifikation von internen und externen Risiken ist nötig

Unternehmen benötigen aber einen vollständigen Überblick über ihre gesamte Lieferkette und über alle an der Wertschöpfung beteiligten Lieferanten, z. B. hinsichtlich der Frage, ob diese alle Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Besonders für global operierende Unternehmen nehmen die Herausforderungen aufgrund von komplexen Produktionsbedingungen und weltweit verzahnten ökonomischen Aktivitäten  zu. Unternehmen verlassen sich weltweit auf externe Anbieter, Lieferanten oder andere Drittparteien, um Waren, Materialien und Dienstleistungen bereitzustellen und ihre Produkte herstellen und vertreiben zu können.

Darum wird es in Zukunft unerlässlich sein, die internen wie externen Risiken zu identifizieren, um die Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Zum anderen bedarf es eines umfassenden Third-Party-Risk-Managements, das sich mit möglichem Betrug oder Missbrauch sowie Warnungen bei verdächtigen Aktivitäten beschäftigt.

Lieferkettengesetz soll Transparenz herstellen

Das Lieferkettengesetz soll den gesetzlichen Rahmen für Sorgfaltspflichten der Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette bilden. Es verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Sorgfaltspflichten zur Prävention von und Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in der Lieferkette einschließlich Monitoring, Dokumentation und Anpassung dieser Präventiv- und Abhilfemaßnahmen im Einzelfall. Hersteller und Händler müssen in jedem Wertschöpfungsabschnitt der Lieferkette die eigenen Vorlieferanten kennen und entsprechend der Nachhaltigkeitskriterien aussuchen. Sie müssen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten überwachen, eine Beschwerdestelle einrichten und sollen eine Menschenrechtserklärung abgeben. Das Lieferkettengesetz ist somit eine Möglichkeit, Nachhaltigkeit konsequent in der Wertschöpfungskette zu verankern und etablieren.

Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, über ihre Anstrengungen im Hinblick auf Transparenz, Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen Bericht zu erstatten. Bis jetzt gibt es nur eine sogenannte Sorgfaltspflicht ohne gesetzlichen Rahmen.

Für wen das Gesetz gilt

Der vorliegende Gesetzesentwurf verpflichtet Unternehmen, bestimmte Sorgfaltspflichten bezogen auf ihren eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln ihrer Vertragspartner und ggf. das Handeln weiterer Zulieferer zu beachten. Gelten soll das Gesetz zunächst ab Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Das betrifft laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales etwa 600 Betriebe. In einem zweiten Schritt wird der Geltungsbereich des Gesetzes dann auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ausgedehnt. Das sind knapp 3.000 Unternehmen in Deutschland.

Umsetzung des Lieferkettengesetzes

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird der Nachweis einer menschenrechtlich wie umweltpolitisch nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung noch stärker gewürdigt. Werden nicht rechtzeitig die richtigen Maßnahmen ergriffen, besteht die Gefahr rechtlicher und finanzieller Konsequenzen (Bußgelder, Vergabesperren, Anordnung von Maßnahmen durch die zuständige Behörde), negativer Öffentlichkeitswirkung sowie Reputationsschäden und Haftung.

Wie Unternehmen rechtskonform handeln

Die rechtskonforme Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wird für Unternehmen ein strategischer, kontinuierlicher und sehr individueller Prozess. Alle Unternehmen stehen jedoch vor der Herausforderung, dass sie jegliche Änderungen in ihrem Wertschöpfungsnetzwerk vollumfänglich erfassen, bewerten und dokumentieren müssen. Für sie gilt deshalb, in einer Risikoanalyse verbindliche Anforderungen und die individuelle Betroffenheit zu identifizieren, um daraufhin lösungsorientierte Prozesse zu entwickeln, umzusetzen und zu kontrollieren, ob diese wirksam sind. Diese müssen auf die jeweilige Lieferkette maßgeschneidert sein. Die Angemessenheit der daraus abgeleiteten Maßnahmen zu Prävention und Reaktion, der Sorgfaltspflichten im Sinne des Gesetzes, steht hier im Fokus.

KPMG unterstützt Sie mit Lösungsansätzen

KPMG hilft Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen, den Anforderungen der menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten nach dem sog. Lieferkettengesetz zu begegnen. Gemeinsam entwickeln wir individuelle Lösungsansätze und unterstützen bei der Implementierung in die betriebliche Praxis.

Ihre Ansprechpersonen

Dr. Christine Heeg-Weimann*

Partner & Leiter Commercial Law – Handels- und Wirtschaftsrecht

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

+49 211 4155597272

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*Die Rechtsdienstleistungen werden durch die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht.

Dr. Thomas Uhlig*

Senior Manager

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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