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Kassensysteme, ob in Einzelhandelsfilialen oder Dienstleistungsunternehmen, müssen bereits seit mehreren Jahren zusätzlich zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) deutschlandweit zwingend den Anforderungen der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (KassenSichV) genügen. Dazu gehören insbesondere:

  • die Einrichtung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • die Implementierung einer Schnittstelle für den Datenexport nach dem DSFinV-K-Standard*
  • die Erstellung einer Verfahrensdokumentation

Von diesen Ordnungsvorschriften sind alle Betreiber von elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen betroffen. Beim Nichteinhalten der Vorgaben sieht der Gesetzgeber ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Auch droht bei der nächsten steuerlichen Betriebsprüfung oder unangekündigten Kassen-Nachschau eine Verwerfung der gesamten Buchhaltung bzw. Kassenführung. 

Ab dem 01. Januar 2025 müssen Betreiber elektronischer Kassensysteme bestimmte Informationen an das örtlich zuständige Finanzamt melden, auch für gemietete oder geleaste Kassensysteme. Dabei gelten folgende Fristen:

  • Für elektronische Kassensysteme, die vor dem 01. Juli 2025 angeschafft (gemietet/geleast) wurden, muss die Meldung bis zum 31.07. erfolgen.
  • Für ab dem 01. Juli 2025 angeschaffte (gemietete/geleaste) elektronische Kassensysteme muss die Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung erfolgen.

Zu den erforderlichen Angaben gehören unter anderem Informationen zum Betreiber wie Name oder Steuernummer und Informationen zum System wie Seriennummer oder das Datum der Anschaffung.

* DSFinV-K steht für Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme und beschreibt eine Schnittstelle für den Datenexport aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung (sog. "Z3") im Rahmen von Betriebsprüfungen und einer Kassen-Nachschau. Unternehmen müssen ihre Kassendaten gemäß den Vorgaben der DSFinV-K auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.

Beratung zur Kassenführung laut GoBD und KassenSichV

Die Einrichtung einer zertifizierten TSE allein reicht grundsätzlich nicht aus, um für eine zukünftige Betriebsprüfung gut aufgestellt zu sein. Denn die KassenSichV beinhaltet auch konkrete Anforderungen an die Kassendaten.

Wer sich mit der KassenSichV beschäftigt, kommt unweigerlich auch mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD, ehemals GDPdU) in Kontakt. Die Prozesse der Buchführung müssen in einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation dargelegt werden. Steuerpflichtige müssen also für ihr Kassensystem eine Verfahrensdokumentation erstellen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, sollten sich Unternehmen frühzeitig damit auseinandersetzen. Denn auch bei den GoBD gilt: Pflichtverletzungen können hohe Strafen und Geldbußen zur Folge haben.

Wir unterstützen Sie dabei, die Vorschriften der KassenSichV einzuhalten. 

Unsere Leistungen im Überblick

Unterstützung als Sparringspartner für die Fragen rund um GoBD und KassenSichV

    Wir stehen Ihnen mit unseren Expertisen, insbesondere Praxiserfahrungen für die Rückfragen rund um GoBD und KassenSichV zur Verfügung.


GoBD-konforme Verfahrensdokumentation des Kassensystems

    Im Rahmen unserer Beratung begleiten wir die Erstellung einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation des im Einsatz befindlichen Kassensystems – vom Projekt-Setup über die Sammlung von Daten und Dokumentenbeständen, die Aufnahme und Beschreibung der Abläufe bis zur Erstellung der kompletten Dokumentation. Dabei legen wir besonderes Augenmerk darauf, dass diese nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern Ihrem Unternehmen zugleich als hilfreiches Handbuch dient. Auf Wunsch führen wir auch Reviews Ihrer bestehenden Verfahrensdokumentation durch, um Ihnen Optimierungspotenziale aufzuzeigen.


GoBD-konforme Verfahrensdokumentation

    Im Rahmen unserer Beratung begleiten wir die Erstellung einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation – vom Projekt-Setup über die Sammlung von Daten und Dokumentenbeständen, die Aufnahme und Beschreibung der Abläufe bis zur Erstellung der kompletten Dokumentation. Dabei legen wir besonderes Augenmerk darauf, dass diese nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern Ihrem Unternehmen zugleich als hilfreiches Handbuch dient. Auf Wunsch führen wir auch Reviews Ihrer bestehenden Verfahrensdokumentation durch, um Ihnen Optimierungspotenziale aufzuzeigen.


Mit dem richtigen Kassen Set-up etwas für die Umwelt tun?

    Mit dem richtigen Set-up des Kassensystems können Sie einen Einfluss auf den ökologischen Footprint Ihres Unternehmens nehmen. Wir können Sie dabei unterstützen, die Menge an Thermopapier zu reduzieren oder dieses gänzlich zu ersetzen und trotzdem der Belegausgabepflicht nachzukommen sowie die Vorgaben der GoBD und der KassenSichV zu erfüllen.


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