Non-Profit-Organisationen (NPOs) bilden mit ihrem gemeinnützigen Engagement – national und weltweit – neben Staat und Wirtschaft die dritte Säule in unserem Gemeinwesen. Menschenrechte, Klimaschutz, Bildung, Gesundheitsfürsorge und Tierschutz sind nur ein kleiner Teil davon. Gerade in schwierigen Zeiten gewinnen Non-Profit-Organisationen im In- und Ausland an Bedeutung. Für uns ist es deshalb ein besonderes Anliegen und ein Privileg, nationale und internationale NPOs zu beraten, die sich in vielfältiger Art und Weise engagieren. Einige unserer Mandanten:innen gehören zu den weltweit größten Stiftungen und gemeinnützigen Institutionen. 

Gemeinnützige Zwecke

Damit eine Organisation den Status einer gemeinnützigen Einrichtung und die damit verbundenen Steuervorteile erhält, muss sie eine Reihe spezifischer Anforderungen erfüllen. Insbesondere bedarf es der tatsächlichen Verfolgung steuerlich privilegierter Zwecke. Der Gesetzgeber regelt hierbei, welche Aktivitäten für eine solche Unterstützung in Frage kommen und unterbindet Gewinnausschüttungen. Darüber hinaus ist die Organisation verpflichtet, eine Reihe von Verwaltungs- und Aufsichtsanforderungen zu erfüllen. 

NPOs: Einblicke in das Steuerrecht

Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht

Grundsätzlich ist zu klären, ob für eine NPO eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht besteht. Inländische NPOs mit Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland unterliegen hier der unbeschränkten Steuerpflicht, auch wenn sie grenzüberschreitend tätig sind. NPOs mit Sitz im Ausland, die in Deutschland tätig sind, sind grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig. Welche Voraussetzungen für die jeweiligen Organisationen gelten und ob eine Steuerpflicht vorliegt, prüfen unsere Public-Sector-Expert:innen. 

Gerne unterstützen wir bei der steuerlichen Strukturierung und Optimierung, etwa hinsichtlich gemeinnützigkeitsrechtlicher Steuerbefreiungen und weiteren Ausnahmen sowie hiermit verbundenen Fragestellungen.

Spenden

Viele NPOs agieren auf der Basis von Spenden. In diesem Rahmen gelten Besonderheiten, wenn es sich um NPOs aus dem Ausland handelt. 

Verwendung und Weitergabe von Mitteln im In- und Ausland

In vielen Fällen sind für NPOs auch die Voraussetzungen und Vorgaben zur Mittelverwendung und Mittelweitergabe zu klären. Grundsätzlich können inländische NPOs auch im Ausland ihren gemeinnützigen Aktivitäten nachgehen und dafür ihre Mittel einsetzen. Dabei kann die Verwendung von Mitteln direkt durch die NPO oder durch die Übertragung von Aufgaben auf Hilfspersonen erfolgen. Das kann beispielsweise bei Weiterbildungsmaßnahmen ein Workshop-Anbieter sein, der für diese Tätigkeit engagiert wurde. Unsere Steuerexpert:innen empfehlen zur Beweisvorsorge einen schriftlichen Vertrag zwischen der NPO und Dritten aufzusetzen. 

Unter gewissen Voraussetzungen können Mittel – neben der eigenen Verwendung – auch an andere gemeinnützige Institutionen im Ausland weitergegeben werden. Die Voraussetzungen sind zum Teil unterschiedlich – je nachdem, wo die NPO, die die Mittel erhält, ihren Sitz hat. Generell raten unsere Expert:innen dazu, in solchen Fällen der grenzüberschreitenden Mittelweitergabe sogenannte Förderverträge abzuschließen. Dies sorgt dafür, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nachweislich zur Förderung von gemeinnützigen Zwecken eingesetzt werden, die dem deutschen Recht entsprechen. 

Hohe Nachweispflicht

Die Entgegennahme von Spenden und die Verwendung oder Weitergabe von Mitteln muss von NPOs prinzipiell gründlich dokumentiert werden. Bei Auslandssachverhalten sind NPOs verstärkt mitwirkungs- und beweisvorsorgepflichtig. Unsere Expert:innen unterstützen bei der Prüfung, welche Nachweise den Behörden im Einzelnen vorzulegen sind und welche praktischen Maßnahmen diese Pflichten handhabbar machen.

Unser Angebot

Aufgrund der Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen, die teilweise auch steuerliche Auswirkungen haben, stehen nationale und internationale NPOs in Deutschland vor einigen Herausforderungen. Der Gemeinnützigkeitsstatus ermöglicht zwar gewisse Steuerprivilegien, diese stehen aber häufig in Konflikt mit dem marktorientierten Handeln vieler NPOs. Das kann schnell zu ungewollten Verstößen mit unangenehmen Folgen führen – von Image- und Reputationsschäden bis hin zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Organisation.

Um das zu vermeiden, unterstützen unsere Public-Sector-Expert:innen mit Fachwissen und einem breiten Dienstleistungs- und Beratungsangebot. Bei Bedarf beziehen sie weitere Spezialist:innen mit ein, zum Beispiel aus den Bereichen Transfer Pricing, Global Mobility Services, Indirect Tax, Consulting sowie von der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft. 

Zu den Herausforderungen kommt hinzu, dass die ausländischen Steuerregelungen für NPOs oftmals nicht den deutschen entsprechen. Dabei gilt es, zu vermitteln und zu gestalten. Hier kommt die Zusammenarbeit in unserem Global-IGH-Tax-Team zum Tragen. In diesem Team arbeiten Public-Sector-Expert:innen des globalen KPMG-Netzwerks mit dem Beratungsschwerpunkt Non-Profit-Organisationen zusammen.  

Wir beraten unter anderem Vereine, Stiftungen, Kirchen, Bildungseinrichtungen und Verbände sowie ausländische Foundations und Trust-Strukturen und sind mit komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen vertraut. Gleichzeitig erfüllt es uns mit Stolz, gemeinnützige Organisationen im Rahmen ihres sozialen Auftrags in allen steuerrechtlichen Belangen und den damit verbundenen weiteren Themenfeldern begleiten zu dürfen. 

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie und Ihre Projekte.