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Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organhaftung verändern sich durch einen Börsengang erheblich. So verdoppelt sich beispielsweise die Verjährungsfrist für Verletzungen der Sorgfaltspflichten von fünf auf zehn Jahre. Eine nicht hinreichend fundierte Entscheidung, eine unzureichende Risikosteuerung, ein Organisationsverschulden im Compliance-Bereich – für all dies können Vorstandsmitglieder börsennotierter Gesellschaften selbst dann haftbar gemacht werden, wenn diese Pflichtverletzung schon bis zu zehn Jahre zurückliegt.

Die Kombination aus verlängerter Verjährungsfrist und Beweislastumkehr macht deutlich, wie wichtig eine Formalisierung der Corporate Governance-Systeme im Zuge eines IPO ist: Nur eine ausreichende Dokumentationslage ermöglicht es, etwaige Vorwürfe auch nach langer Zeit noch zu widerlegen.

Daneben soll eine Lageberichterstattung nach DRS20 erfolgen und eine Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben werden, die eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex enthält.
Auch, wenn ein Unternehmen lediglich Anleihen emittiert, gilt es bereits als kapitalmarktorientiert und muss eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Ist hingegen eine Emission an einem ausländischen Börsenplatz geplant, sind oft Spezialvorschriften zur Corporate Governance zu beachten, die ein deutsches Unternehmen ernst nehmen sollte. 

KPMG liefert Ihnen auf Basis einer standardisierten Kurz-Analyse einen ganz konkreten Maßnahmenkatalog der vor einer Kapitalmarkttransaktion noch bestehenden Handlungserfordernisse im Bereich Ihrer Corporate Governance. Selbstverständlich unterstützen Sie unsere erfahrenen Berater auch gerne bei deren Umsetzung.