KPMG Patienten-Ombudsstelle für die Klinik Hirslanden, Zürich

Grundversicherte Patienten haben gemäss den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen dieselben Rechte, in der Klinik Hirslanden in Zürich aufgenommen und behandelt zu werden, wie zusatzversicherte Patienten.

Um sicherzustellen, dass keine Grundversicherten allein aufgrund ihres Versicherungsstatus von der Klinik Hirslanden benachteiligt behandelt und abgewiesen werden, hat die Klinik Hirslanden im September 2017 KPMG als neutrale Stelle damit beauftragt, eine Ombudsstelle zu etablieren.

Grundversicherten Patienten, denen aufgrund ihres Versichertenstatus die Aufnahme in die Klinik Hirslanden verweigert wurde oder die eine zu lange Wartezeit melden möchten, können sich seither mit ihrer Beschwerde bei KPMG melden. KPMG registriert diese Beschwerden. Die Fallerledigung mit dem Beschwerdesteller nimmt jeweils die Klinik Hirslanden vor.

KPMG erstellt regelmässig eine anonymisierte Auswertung zugunsten der Öffentlichkeit sowie der verschiedenen Anspruchsgruppen.

Fazit zum Jahresbericht April 2021 – März 2022

Zwischen April 2020 und März 2021 hat KPMG eine einzige Beschwerde einer grundversicherten Person erhalten, welche im weiteren Sinne als qualifizierte Beschwerde an die KPMG Ombudsstelle der Klinik Hirslanden Zürich kategorisiert werden kann. Die übrigen, bei KPMG seit April 2021 eingegangenen 10 Beschwerden, betrafen – wie übrigens auch die seit 2017 eingegangenen 43 Beschwerden – allesamt nicht die im Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle liegenden Sachverhalte oder Spitalstandorte. Die Klinik Hirslanden hat zu jeder dieser Beschwerden eine qualifizierte Stellungnahme abgegeben. Diese sind im jeweiligen Halbjahresbericht resp. Jahresbericht ersichtlich. KPMG wird die Ombudsstelle fortführen und jährlich Ende April einen Jahres-Statusbericht publizieren.

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