Mit dem Inkrafttreten des NISG 2026 und der NISV (NIS Verordnung) 2026 ist für betroffene Unternehmen die nächste Phase erreicht: Neben der Frage, wer tatsächlich in den Anwendungsbereich fällt, geht es nun darum, die Registrierung durchzuführen und die konkretisierten Anforderungen richtig einzuordnen und fristgerecht umzusetzen.
Gemeinsam mit Stefan Niederstrasser von KPMG Law beleuchten wir deshalb, was NISG 2026 und NISV 2026 für Unternehmen in der Praxis bedeuten, von der Betroffenheitsanalyse und Unternehmensgröße bis zu Risikomanagementmaßnahmen, kompensierenden Maßnahmen und der Bewertung erheblicher Cybersicherheitsvorfälle.