Mit dem Inkrafttreten der zentralen Bestimmungen des NISG 2026 am 1. Oktober 2026 beginnt für betroffene Organisationen die nächste entscheidende Phase: Die regulatorischen Anforderungen müssen eingeordnet, Zuständigkeiten geklärt und erste Pflichten fristgerecht umgesetzt werden.
Gemeinsam mit Gernot Goluch, stellvertretender Abteilungsleiter für Netz- und Informationssystemsicherheit und Referatsleiter Recht & Audit im Bundesministerium für Inneres, geben wir Einblicke in Aufbau, Zuständigkeiten und Arbeitsschwerpunkte des neuen Bundesamts für Cybersicherheit.