KPMG und das Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht laden zum Umsatzsteuer-Symposium „One or more? – Die Einheitlichkeit der Leistung in der Umsatzsteuer“.
Das Symposium stellt den umsatzsteuerlichen Dauerbrenner des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Leistung in den Fokus. Nach ständiger Rechtsprechung sind Leistungen für Zwecke der Umsatzsteuer i. d. R. separat zu betrachten und getrennt den jeweiligen Bestimmungen (Leistungsort, Steuersatz, Befreiungen etc.) zu unterwerfen. Von dieser Grundregel gibt es jedoch eine bedeutende Ausnahme: den Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung. Nach diesem Grundsatz sind mehrere Leistungen dann als eine Einheit zu betrachten, wenn sie so eng miteinander verbunden sind, dass deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre. Für Zwecke dieser Beurteilung ist nach ständiger EuGH-Rechtsprechung auf die (schwer zu greifende) Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen. In der Rechtsprechung haben sich dabei zwei unterschiedliche Subkategorien an einheitlichen Leistungen etabliert, denen weder der EuGH noch die nationalen Gerichte immer konsequent folgen: die einheitliche Leistung aus Haupt- und Nebenleistung und die komplexe einheitliche Leistung bestehend aus zwei oder mehreren gleichrangigen Leistungen. Im Rahmen des Symposiums wird das Konzept der einheitlichen Leistung und damit verbundene Rechtsfolgen anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung und Praxis diskutiert. Abgerundet wird die Diskussion mit der damit verbundenen Frage, wie mit Pauschalpreisen (d. h. der gemeinsamen Abrechnung mehrerer Leistungen) umsatzsteuerlich umzugehen ist, insbesondere nach welchen Kriterien das Entgelt auf die einzelnen Leistungen zu verteilen ist.