IFRS 20 Regulatory Assets and Regulatory Liabilities wurde im Mai 2026 veröffentlicht und ersetzt IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts, der jedoch in der EU nie übernommen wurde. IFRS 20 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2029 beginnen. Mit diesem Standard liegt erstmals ein umfassendes Regelwerk für die Bilanzierung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden vor, das mit dem Ziel entwickelt wurde, eine bessere Abbildung der Auswirkungen von Preisregulierungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erreichen.
Hintergrund und Zielsetzung
Der Standard basiert auf dem Grundsatz der periodengerechten Abbildung der regulatorisch zulässigen Gesamtvergütung („total allowed compensation“) für die in der jeweiligen Periode erbrachten regulierten Leistungen. Dadurch wird die nach IFRS erfasste Vergütung stärker an die wirtschaftlich zustehende Gesamtvergütung aus der Regulierungsvereinbarung angenähert. Zur Umsetzung werden regulatorische Vermögenswerte, regulatorische Schulden sowie regulatorische Erträge und Aufwendungen erfasst.
IFRS 20 verfolgt dabei einen ergänzenden Ansatz („overlay approach“): Ein Unternehmen wendet zunächst die bestehenden IFRS Accounting Standards, insbesondere IFRS 15, an und erfasst anschließend die verbleibenden regulatorischen Rechte und Verpflichtungen nach IFRS 20.
Problemstellung
In regulierten Branchen entstehen häufig zeitliche Unterschiede zwischen der Periode der Leistungserbringung und jener Periode, in der die entsprechende Vergütung über regulierte Tarife verrechnet wird. Dadurch kann die nach IFRS 15 ausgewiesene Umsatzentwicklung von der wirtschaftlich zustehenden regulatorischen Vergütung abweichen. Durch das neue Bilanzierungsmodell sollen solche zeitlichen Differenzen systematisch erfasst und die nach IFRS insgesamt in einer Periode erfassten Erträge an die regulatorisch zulässige Gesamtvergütung für die in dieser Periode erbrachten regulierten Güter oder Dienstleistungen angeglichen werden. Hierdurch werden die wirtschaftlichen Auswirkungen regulatorischer Zeitverschiebungen transparenter dargestellt.
Anwendungsbereich
IFRS 20 ist anzuwenden, wenn ein Unternehmen einer Regulierungsvereinbarung unterliegt, ein Regulator die zulässigen Tarife festlegt und zeitliche Differenzen zwischen Leistungserbringung und Tarifverrechnung entstehen. Betroffen sind vor allem Energieversorger, Netzbetreiber, Infrastrukturunternehmen und andere regulierte Branchen.
Der Standard ist nicht branchenspezifisch und bei Erfüllung der Anwendungskriterien verpflichtend. Entscheidend ist, ob das Unternehmen und ein Regulator Parteien einer Vereinbarung sind, die den regulierten Tarif vorgibt, und ob die zulässige Gesamtvergütung ganz oder teilweise in einer anderen Periode über die Tarife verrechnet wird.
Bilanzierung
Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden werden angesetzt, wenn ein durchsetzbares gegenwärtiges Recht bzw. eine durchsetzbare gegenwärtige Verpflichtung besteht. Sofern es unsicher ist, ob ein regulatorischer Vermögenswert oder eine regulatorische Schuld existiert, sind diese dennoch anzusetzen, sofern ihr Bestehen wahrscheinlicher ist als ihr Nichtbestehen („more likely than not“). Die Bewertung erfolgt auf Basis erwarteter zukünftiger Cashflows unter Verwendung des regulatorischen Zinssatzes.
Ein regulatorischer Vermögenswert entsteht, wenn ein durchsetzbares gegenwärtiges Recht besteht, einen Betrag bei der Festlegung künftiger regulierter Tarife hinzuzurechnen. Eine regulatorische Schuld entsteht, wenn eine durchsetzbare gegenwärtige Verpflichtung besteht, einen Betrag bei der Festlegung künftiger regulierter Tarife abzuziehen. Veränderungen dieser Posten führen zu regulatorischen Erträgen bzw. regulatorischen Aufwendungen.
Für bestimmte Sachverhalte ist zusätzlich zu beurteilen, ob zwischen der regulatorischen Kapitalbasis und den zugehörigen Vermögenswerten eine direkte Beziehung („direct relationship“) besteht. Das Konzept der „direct relationship“ betrifft insbesondere regulatorische Zeitdifferenzen im Zusammenhang mit regulatorischer Abschreibung und der regulatorischen Kapitalbasis.
Ausweis und Angaben
In der Bilanz sind regulatorische Vermögenswerte und Schulden getrennt von anderen Vermögenswerten und Schulden auszuweisen. Zusätzlich sind regulatorische Erträge abzüglich regulatorischer Aufwendungen gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung unmittelbar unter den Umsatzerlösen darzustellen.
IFRS 20 sieht erweiterte Angaben zu regulatorischen Vermögenswerten und Schulden vor. Dazu zählen insbesondere Überleitungsrechnungen der Bestände, Fälligkeitsanalysen sowie Informationen über nicht erfasste regulatorische Sachverhalte und die wesentlichen Merkmale der zugrunde liegenden Regulierungsvereinbarungen.
Praktisches Vorgehen
Übergang und nächste Schritte
IFRS 20 ist für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2029 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Beim Übergang kann zwischen einer retrospektiven und einer modifiziert retrospektiven Anwendung gewählt werden. Beim Übergang auf IFRS 20 ist es zudem zulässig, mehr als eine Vorperiode darzustellen.
Betroffene Unternehmen sollten frühzeitig mögliche regulatorische Vermögenswerte und Schulden identifizieren und die Auswirkungen auf Kennzahlen, Systeme, Daten, Prozesse und Kontrollen analysieren.
Fazit
IFRS 20 schafft erstmals ein einheitliches IFRS-Regelwerk zur Abbildung regulatorischer Vermögenswerte und Schulden. Der Standard erhöht die Transparenz hinsichtlich der Auswirkungen regulatorischer Zeitdifferenzen und verbessert die Vergleichbarkeit von Unternehmen in regulierten Branchen. Während IFRS 20 die Gesamthöhe der Cashflows nicht verändert, können sich Bilanzpositionen, Ergebnisse und Kennzahlen erheblich verändern. Unternehmen in regulierten Branchen sollten zudem frühzeitig die Auswirkungen auf ihre Prozesse, Systeme und Berichterstattung analysieren. Die konkreten Auswirkungen hängen jedoch von den jeweiligen Regulierungsvereinbarungen und den unternehmensspezifischen Sachverhalten ab.