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      Die zunehmende Verbreitung von Kryptowerten geht mit einer spürbaren Verschärfung der Anforderungen an die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einher. Insbesondere die Kombination aus globaler Verfügbarkeit, technologischer Komplexität und teils unzureichend regulierten Marktsegmenten erhöht die Anfälligkeit für Missbrauch. Entsprechend rücken auffällige Kryptotransaktionen verstärkt in den Fokus von Aufsicht und Verpflichteten.

      Kryptowerte bringen dabei spezifische Charakteristika mit sich, die sowohl Chancen als auch Risiken begründen. Während die zugrunde liegende Blockchain-Technologie grundsätzlich transparente und nachvollziehbare Transaktionen ermöglicht, eröffnen Anonymisierungstechniken und neue Geschäftsmodelle zusätzliche Möglichkeiten zur Verschleierung von Zahlungsströmen. In der Praxis zeigen sich häufig Muster wie mehrstufige Transaktionen über verschiedene Wallets (Layering), der Einsatz von Mixing-Services (Sammelverwahrung) oder Aktivitäten über dezentrale Plattformen ohne etablierte KYC-Mechanismen.


      Zunehmende Anforderungen an die Identifikation auffälliger Aktivitäten

      Mit der Verordnung (EU) 2023/1113 (Transfer of Funds Regulation – TFR) wurde der regulatorische Rahmen zur Nachvollziehbarkeit von Geld- und Kryptotransfers deutlich konkretisiert. Im Zentrum steht die sogenannte „Travel Rule“, die eine durchgängige Übermittlung von Informationen zu Auftraggeber und Begünstigtem vorsieht. Dadurch wird die Transparenz entlang der gesamten Transaktionskette gestärkt und die Grundlage für eine effektivere Identifikation potenziell verdächtiger Aktivitäten geschaffen.

      Für Verpflichtete ergeben sich daraus erhöhte Anforderungen an Datenqualität, Monitoring und Risikobewertung. Neben klassischen Risikofaktoren sind insbesondere kryptospezifische Aspekte wie Transaktionen mit unhosted Wallets (keine institutionelle Verwahrung), komplexe Transaktionsstrukturen oder Geschäftsbeziehungen zu unzureichend regulierten Marktteilnehmern verstärkt zu berücksichtigen. Gleichzeitig gewinnt die fundierte Prüfung der Mittelherkunft weiter an Bedeutung, wobei zunehmend auch kryptospezifische Nachweise – etwa Wallet-Historien oder Handelsaktivitäten – einzubeziehen sind.

      Der regulatorische Rahmen wurde durch TFR und MiCAR (Markets in Crypto Assets Regulation) zwar weiter geschärft, dennoch zeigt sich für traditionelle Banken in der Praxis, dass die Umsetzung mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Insbesondere die Integration in bestehende Systeme, die Weiterentwicklung interner Prozesse sowie der Aufbau entsprechender Expertise erfordern eine strukturierte und vorausschauende Herangehensweise.

      Auch wenn eine Bank selbst keine Kryptowährungsprodukte anbietet, kann sie regelmäßig Einzahlungen aus Kryptogeschäften – etwa von Börsen, Wallet‑Anbietern oder Handelsplattformen – erhalten. 

      Bedrohungsszenarien zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bei Kryptowerten

      Diese Gelder können potenziell aus anonymen oder schwer nachvollziehbaren Quellen stammen, weshalb eine Mittelherkunftsanalyse zwingend erforderlich ist. Damit diese Analyse wirksam ist, reicht das bloße Einholen eines Statements des Kunden nicht aus – es muss nachvollziehbar sein, wie die Kryptowerte entstanden sind, über welche Wallets sie gelaufen sind und ob Risiken wie Mixer, Scams oder Hochrisiko‑Börsen involviert waren.

      Methoden der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bei Kryptowerten

      Daher benötigt faktisch jede Bank, auch wenn sie selbst nicht aktiv Kryptogeschäfte anbietet, klare Prozesse, um Wallethistorien zu prüfen, Auffälligkeiten zu erkennen und Geldwäsche‑ oder Terrorismusfinanzierungsrisiken auszuschließen. Eine solide Kryptowerte‑Richtlinie stellt sicher, dass diese Prüfungen einheitlich, risikoorientiert und regulatorisch konform erfolgen – auch ohne eigenes Kryptoangebot.


      Ihr Weg zur Financial-Crime-Compliance: 

       

      Wir unterstützen Sie dabei, die Auswirkungen der neuen Anforderungen auf Ihr Institut fundiert zu bewerten, bestehende AML-Frameworks zielgerichtet weiterzuentwickeln und einen praxistauglichen Umsetzungsfahrplan zu definieren. Dabei begleiten wir Sie sowohl bei der operativen Implementierung als auch im Dialog mit der Aufsicht. Unsere Expert:innen stehen Ihnen gerne für weiterführende Fragen sowie praxisorientierte Lösungen zur Verfügung.


      Tim Schabert

      Partner, Advisory / Financial Services, Wien

      KPMG Austria

      Manuel Mairhuber

      Senior Manager, Advisory / Financial Risk & Compliance, Wien

      KPMG Austria


      Regulatorry Radar April 2026

      Mit dem Regulatory-Radar überwachen wir regulatorische Entwicklungen, um Tendenzen früh zu erkennen und zeitgerecht Anpassungen für Bankmanagement und IKT abzuleiten.

      Digital Assets

      Von Innovation zu Integration
      Abstrakte Technikgrafik: Leuchtende blau‑lila Lichtbahnen verlaufen wellenförmig über dunkle, platinenähnliche Strukturen und wirken wie Datenströme in einer digitalen Schaltung.

      Finance, Risk & Compliance

      Sicherung der Stabilität des Finanzsektors
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      Banking & Capital Markets

      Innovative Lösungen für Banken und Kapitalmärkte in einem dynamischen Umfeld
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      Weltkugel und Frau