ViDA beinhaltet die Umsetzung einer digitalen Quasi-Echtzeitmeldung an die lokale Finanzbehörde auf Grundlage einer strukturierten E-Rechnung für innergemeinschaftliche Umsätze zwischen Unternehmern (sogenannte B2B-Umsätze).
Davon umfasst sind: innergemeinschaftliche (ig) Lieferungen und ig Erwerbe, Lieferungen als erster Abnehmer im Dreiecksgeschäft und sämtliche ig Dienstleistungsumsätze, bei denen der Leistungsort in einem anderen Mitgliedstaat liegt (sogenanntes Reverse Charge).
Davon sind somit Lieferungen von Waren aus dem EU-Ausland (z. B. Buchbestellung in Deutschland für den Kindergarten einer Gemeinde), aber auch sonstige Dienstleistungen, die von ausländischen Dienstleistern angeboten werden (z. B. Techniker aus Deutschland stellt die Lichtanlage bei einer Veranstaltung einer Gemeinde zur Verfügung), umfasst.
Der Begriff der E-Rechnung sowie die Verpflichtung zur Ausstellung wie auch zum Empfang der E-Rechnung werden neu definiert. Diese gilt nur dann als gültige Rechnung, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden kann und eine elektronische Verarbeitung in Folge ermöglicht. Nicht strukturierte elektronische Formate wie z. B. PDF- und Bilddateien gelten zukünftig nicht (mehr) als E-Rechnung. Nationale B2B-Umsätze, Umsätze mit Drittländern sowie Umsätze mit Privaten (sogenannte B2C-Umsätze) sind von der Regelung (vorerst) nicht betroffen. Die ViDA-Richtlinie überlässt es den Mitgliedstaaten, ob diese eine E-Reporting- und E-Rechnungs-Verpflichtung auch für z. B. nationale Umsätze, welche nicht vom ViDA-Paket betroffen sind, einführen.
Es sei angemerkt, dass bereits zahlreiche Mitgliedstaaten der EU die Verpflichtung zur E-Rechnung für nationale B2B-Umsätze eingeführt haben bzw. im Begriff sind, diesen Gamechanger im Kampf gegen MwSt-Betrug einzuführen. Österreich hält sich in der nationalen Umsetzung noch zurück. Die nationalen Systeme sind an bestimmte Rahmenvorgaben des ViDA-Pakets gebunden, das grundsätzlich eine gewisse EU-weite Harmonisierung dieser Systeme sicherstellen soll. Allerdings findet man sich bereits jetzt, im Jahr 2025, vor der tatsächlichen Umsetzung von ViDA im Jahr 2030 in einer komplexen Landschaft von nationalen Unterschieden in der Umsetzung wieder.