Europäisches Parlament einigt sich auf Trilog-Standpunkt zu Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Kommission der Europäischen Union ihren Vorschlag für das Erste Omnibus-Paket zu Änderungen an der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760). Mit dem sog. „Content-Proposal“ sollen umfangreiche Erleichterungen im Hinblick auf die Pflicht zur und die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Weg gebracht werden.
Nachdem sich der Rat der Europäischen Union bereits am 23. Juni 2025 auf einen Standpunkt geeinigt hatte, hat heute auch das Europäische Parlament mehrheitlich für eine Position gestimmt.
Im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung schlägt das Europäische Parlament u.a. vor, den Anwendungsbereich der Berichtspflicht auf Unternehmen bzw. Konzerne mit mehr als 1.750 Mitarbeitenden und Nettoumsatzerlösen von mehr als 450 Mio. Euro zu verkleinern. Damit geht das Parlament noch über die von EU-Kommission und Europäischen Rat vorgeschlagenen Erleichterungen hinaus.
Da nun die jeweiligen Positionen der Europäischen Co-Gesetzgeber feststehen, sollen am 18. November 2025 die interinstitutionellen Trilogverhandlungen beginnen. Es wird weiterhin angestrebt, bis Ende des Jahres eine Einigung über die geplanten Änderungen zu erzielen. Nach finaler Annahme durch die gesetzgebenden Organe und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt muss die Änderungsrichtlinie dann innerhalb von zwölf Monaten von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.