ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte bekannt

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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 14. Oktober 2025 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities) für die anstehende Prüfungssaison veröffentlicht.

Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern, wie der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) in Österreich, identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2025 besonders berücksichtigen.

Die diesjährigen gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2025 sind:

  1. Geopolitische Risiken und Unsicherheiten
    Die ESMA weist darauf hin, dass die aktuell herrschenden geopolitischen Risiken und Unsicherheiten direkte Auswirkungen auf die finanzielle Berichterstattung haben können, durch etwaige Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten, Änderungen der Umsatzrealisierung oder der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern. Auch könnten sich nach Erwartungen der ESMA Neueinschätzungen bei Rückstellungen, Liquiditätsrisiken, wesentlichen Bewertungsannahmen (z.B. für Kreditverluste oder Fair-Value-Bewertung), Covenants-Einhaltung, Annahmen zur Unternehmensfortführung oder Sensitivitätsanalysen ergeben. Die ESMA erwartet auch klare, detaillierte und unternehmensspezifische Angaben.
  2. Segmentberichterstattung
    Die ESMA legt ein Augenmerk zunächst auf die Identifizierung und Aggregation von Geschäftssegmenten; hierbei ist zum einen eine Konsistenz zwischen den intern vom Management genutzten segmentbezogenen Informationen und der externen Segmentberichterstattung sicherzustellen. Zum anderen sind die Kriterien für eine zulässige Segmentaggregation (insb. vergleichbare wirtschaftliche Merkmale) und die diesbezüglichen Angabepflichten zu beachten.
    Die ESMA betont ferner die Relevanz von segmentbezogenen Angaben (insb. zu wesentlichen Ertrags- und Aufwandsposten) sowie von konzernweiten Angaben (insb. zu geografischen Gebieten und wichtigen Kunden).

In Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattungen hat die ESMA angesichts der aktuell herrschenden regulatorischen Unsicherheiten zwei der bereits im Vorjahr definierten Schwerpunkte auf die kommende Prüfungssaison vorgetragen:

  1. Wesentlichkeitsbeurteilungen in der Berichterstattung nach ESRS
    Die ESMA betont erneut die zentrale Rolle der doppelten Wesentlichkeit für die Bestimmung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie der wesentlichen Informationen und damit für die Entscheidungsnützlichkeit von Nachhaltigkeitsberichten. Sie erinnert an die wesentlichen Schritte der Wesentlichkeitsanalyse und verweist auf die diesbezüglichen Angabepflichten.
  2. Umfang und Struktur des Nachhaltigkeitsberichts
    Die ESMA geht auf wesentliche Anforderungen in Bezug auf Umfang und Struktur des Nachhaltigkeitsberichts ein, wie etwa Berichtsgrenzen, Berichtsstruktur, Verweistechniken und betont die Notwendigkeit der Konsistenz mit anderen Bereichen der Unternehmensberichterstattung.

Mit Blick auf die ESEF-Berichterstattung (European Single Electronic Format) liegt der Schwerpunkt dieses Jahr auf häufigen Fehlern bei der Auszeichnung der Kapitalflussrechnung.

Darüber hinaus verweist die ESMA wieder auf weitere relevante Themengebiete; insbesondere die Konnektivität zwischen finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung, aktuelle IFRS-Entwicklungen und die konsistente Nutzung von alternativen Leistungskennzahlen (APM).

Gleichzeitig mit den Prüfungsschwerpunkten veröffentlicht die ESMA erste Ergebnisse einer Analyse von Nachhaltigkeitsberichten aus dem Jahr 2024; diese konzentriert sich auf Angaben in Bezug auf die doppelte Wesentlichkeitsbeurteilung.

Das Public Statement steht auf der Internetseite der ESMA zur Verfügung. Auch die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsberichtsanalyse sind dort zu finden.