Begutachtungsentwurf ForschungsprämienRL 2025 – erstmalige detaillierte Rechtsansicht der Finanzverwaltung veröffentlicht
Tax News 3/2025
Tax News 3/2025
Der Begutachtungsentwurf der neuen Forschungsprämienrichtlinien 2025 bringt Aktualisierungen und Klarstellungen in allen Bereichen der Forschungsprämie. Der Entwurf fasst die wichtigsten Regelungen zur Bemessungsgrundlage und verfahrensrechtlichen Regelungen kompakt zusammen und bietet einen Überblick über die inhaltlichen Anforderungen sowie der notwendigen Dokumentation. Mit dieser Richtlinie wird eine einheitliche Rechtsauslegung zur Forschungsprämie in ganz Österreich erreicht und auch die Rechtssicherheit für die Antragssteller wesentlich erhöht.
Am 18. August 2025 wurde der Begutachtungsentwurf der Forschungsprämienrichtlinien (FoPR 2025) veröffentlicht. Die 149 Seiten umfassende Rechtsansicht der Finanzverwaltung nimmt zu allen relevanten Themen der Forschungsprämie gem. § 108c EStG Stellung. Die FoPR 2025 sollen das bisherige Kapitel in den Einkommensteuerrichtlinien (ab Rz 8208ff) ersetzen und für alle offenen Veranlagungsjahre sowie Außenprüfungen vergangener Zeiträume angewendet werden. Bisher bestehende günstigere Regelungen in den Einkommensteuerrichtlinien sollen jedoch für Forschungsprämien bis zum Veranlagungsjahr 2025 weiterhin gelten.
Enthaltene Themen im Überblick
- Definition begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung (FuE)
Die Richtlinien geben die wesentlichen Aussagen des Frascati Manuals 2015 wieder, das für die inhaltliche Einschätzung von begünstigter FuE bereits zuvor ergänzend herangezogen werden konnte. Die Hauptkriterien „Neuartigkeit“, Entfaltung einer „schöpferischen Tätigkeit“, ein „Ungewissheits“-Element, eine „systematische Tätigkeit“ sowie eine notwendige „Übertragbarkeit bzw. Reproduzierbarkeit“ werden - ergänzt um dazugehörige Judikatur - erläutert. Weiters setzt sich dieses Kapitel mit Abgrenzungsthemen wie beispielsweise Patentkosten oder ansetzbaren Prototypenentwicklungen auseinander. Darüber hinaus wurde auch die Aussagen zur Begünstigungsfähigkeit von Software modernisiert.
- Abgrenzungsfragen zu eigenbetrieblicher FuE
Die Richtlinien umfassen weitere Abgrenzungsfragen hinsichtlich des Ansatzes zugekaufter Dienstleistungen, Leistungsbeziehungen mit Auslandsbezug sowie Personalüberlassungen anderer Gesellschaften i. V. m. Forschungstätigkeiten. Zudem wurden Definitionen von begünstigten und nicht begünstigten Projektphasen gemäß Frascati Manual 2015 eingeführt, wobei insbesondere für die Vorbereitungsphase sowie nachgelagerte Aktivitäten Einschränkungen zur Ansatzfähigkeit angeführt wurden.
- Auftragsforschung und Forschungskooperationen
Weitere Kapitel beschäftigen sich mit Abgrenzungsfragen für in Auftrag gegebene FuE sowie Forschungskooperationen. Als Ergebnis soll durch die Regelungen eine mehrfache Prämienbeantragung für angefallene Aufwendungen bei verschiedenen Unternehmen verhindert werden. Detaillierte Regelungen wurden insbesondere für Leistungen i. Z. m. COMET-Forschungskooperationen sowie für die pharmazeutische FuE aufgenommen.
- Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie
Der größte Teil der Richtlinien setzt sich mit der Frage der begünstigten Aufwendungen zur Beantragung der Forschungsprämie auseinander, wobei wie bisher die Forschungsprämie 14 % der ansetzbaren Personalkosten, unmittelbaren Aufwendungen und Investitionen, Finanzierungsaufwendungen sowie Gemeinkosten beträgt. Dazu wurde insbesondere als Hinweis ergänzt, dass andere Kostenleitfäden – wie etwa für FuE Direktförderungen der FFG – für die Forschungsprämienberechnung wohl nicht relevant sind.
Einige der angeführten Regelungen (z. B. insbesondere bei der Personalkostenermittlung) weichen teilweise stark von den in der Praxis bislang verwendeten Berechnungsmethoden ab. Es ist daher damit zu rechnen, dass viele Unternehmen die Bemessungsgrundlagenermittlung auf Basis der Richtlinien neu gestalten müssen. Da die Richtlinien zudem für Außenprüfungen vergangener Jahre anzuwenden sind, empfiehlt es sich über mögliche Auswirkungen nachzudenken.
Zusätzlich wurden auch die Anforderungen an die Aufwands- sowie die inhaltliche Dokumentation der FuE Aktivitäten klargestellt. Auch in diesem Bereich ist für viele Unternehmen mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand i. Z. m. der Forschungsprämie zu rechnen.
- Verfahrensrechtliche Fragen
Als letztes wesentliches Kapitel beschäftigen sich die FoPR 2025 schließlich mit den Verfahrensregeln für die Beantragung einer Forschungsprämie. Einerseits werden allgemeine Regelungen für selbstberechnete Abgaben gemäß BAO übersichtlich erläutert. Andererseits werden auch in der Praxis häufig auftretende Komplikationen wie beispielsweise nachträgliche Bemessungsgrundlagenänderungen, Wechsel zwischen der Prämie für Auftragsforschung und der Forschungsprämie für eigenbetriebliche FuE oder Abweichungen zwischen dem Jahresgutachten der FFG und dem Prämienantrag behandelt.
Fazit
Der veröffentlichte Begutachtungsentwurf der Forschungsprämienrichtlinien 2025 stellt ein umfangreiches Handbuch für die Einschätzung von begünstigten FuE Tätigkeiten, die Berechnung, die notwendige Dokumentation der Tätigkeiten und Aufwendungen sowie zu verfahrensrechtlichen Regelungen der Forschungsprämie dar.
Die enthaltenen Auffassungen der Finanzverwaltung sind bei vielen Themen nachvollziehbar, enthalten jedoch hinsichtlich der Berechnung der FuE Personalkosten und von Gemeinkosten verschärfte Dokumentations- und Abgrenzungsregelungen. Diese werden – abhängig von der finalen Fassung der Richtlinien – unseres Erachtens zu notwendigen Anpassungen der Bemessungsgrundlagenermittlung sowie von innerbetrieblichen Abläufen i. Z. m. der Beantragung der Forschungsprämie führen.