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      Aktualisierte deutschsprachige Checklisten für Einzelabschlüsse für Industrieunternehmen sowie für Konzernabschlüsse nach UGB sind nun verfügbar

      Die aktualisierten Checklisten für Anhangangaben in UGB-Einzel- und Konzernabschlüssen sind nun im Internet für Sie abrufbar. Sie zeigen in übersichtlicher und anwenderfreundlicher Weise die umfangreichen Anhangangaben, die der Gesetzgeber abhängig von der jeweiligen Größenklasse und Rechtsform fordert. Ebenso sind die aktuell anzuwendenden AFRAC-Stellungnahmen und Fachgutachten der KSW berücksichtigt. Die Checklisten berücksichtigen alle Angaben, die auf Geschäftsjahre anzuwenden sind, die nach dem 31.12.2024 beginnen.

      Die gegenüber der Version von Dezember 2024 vorgenommen Anpassungen betreffen nur neue und geänderte AFRAC-Stellungnahmen sowie den Entfall der Stellungnahme KFS/RL 13. Im Einzelnen betreffen die Änderungen folgende Stellungnahmen:

      • AFRAC 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB) (Dezember 2023)
      • AFRAC 40: Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)
        (September 2024) 
      • AFRAC 41: Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB) (Juni 2025)
      • Entfall der Stellungnahme KFS/RL 13 - Die bisherige Stellungnahme zur Bilanzierung von Genussrechten und Hybridkapital wird nicht mehr berücksichtigt. 

      Das bedeutet, dass UGB in der aktuellen Fassung BGBI. I. NR. 133/2024, sowie alle AFRAC-Stellungnahmen und Fachgutachten, die für Geschäftsjahre per 31.12.2025 anwendbar sind, enthalten sind. 

       

      Die Dokumente finden Sie unter folgenden Links:

      An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass auch weitere Dokumente, wie ein Mustervergütungsbericht und IFRS-Checklisten und IFRS-Musterabschlüsse zur Verfügung stehen.

      Günther Hirschböck

      Partner, Audit, Wien

      KPMG Austria

      Werner Gedlicka

      Partner, Audit / ESG, Wien

      KPMG Austria

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