EIOPA veröffentlicht erstes Paket technischer Standards nach dem Solvency II Review
Insurance News
Insurance News
Die EIOPA hat am 14. Juli 2024 der Europäischen Kommission drei Entwürfe technischer Standards vorgelegt und eine Reihe überarbeiteter Leitlinien veröffentlicht, um die Umsetzung der überarbeiteten Solvency-II-Richtlinie zu unterstützen.
Nachdem die Überarbeitung der Solvency-II-Richtlinie im Zuge des Solvency II Reviews am 8. Jänner 2025 final veröffentlicht wurde, muss diese in den nächsten zwei Jahren lokal im VAG umgesetzt werden. Zusätzlich müssen parallel, mit Unterstützung der EIOPA, auch die Level-2-Verordung sowie die Level-3-Guidelines und Level-3-Technical-Standards (Verordnungen und damit unmittelbar anwendbar) entsprechend geändert werden.
Um die Umsetzung der überarbeiteten Solvency-II-Richtlinie zu unterstützen, hat EIOPA am 14. Juli 2025 der Europäischen Kommission ein erstes Paket mit Entwürfen für drei Technical-Standards vorgelegt. Außerdem hat sie weitere überarbeitete Leitlinien veröffentlicht.
Bei den von EIOPA veröffentlichten Entwürfen von Technical-Standards handelt es sich um:
- RTS zu Unternehmen, die unter beherrschendem/maßgeblichem Einfluss stehen oder auf einheitlicher Basis verwaltet werden
Der Entwurf der regulatorischen technischen Standards (RTS) legt Kriterien fest, um Versicherungsunternehmen zu identifizieren, die unter beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss stehen oder einheitlich verwaltet werden. Diese Kriterien sind für die Aufsichtsbehörden von Bedeutung, um Versicherungsgruppen zu erkennen und effektiv zu überwachen. - RTS zur Bedeutung grenzüberschreitender Tätigkeiten von Unternehmen
Die Überarbeitung von Solvency II führt neue Regelungen ein, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Herkunfts- und Gastaufsichtsbehörden bei bedeutenden grenzüberschreitenden Aktivitäten zu verbessern. Diese regulatorischen technischen Standards (RTS) legen die Bedingungen und Kriterien fest, die von Gastaufsichtsbehörden berücksichtigt werden müssen, um die Relevanz grenzüberschreitender Aktivitäten für ihren Markt zu bestimmen. - ITS im Hinblick auf die Verzeichnisse regionaler und lokaler Gebietskörperschaften
In diesen Durchführungsstandards (ITS) werden die Verzeichnisse regionaler und lokaler Gebietskörperschaften aktualisiert. Veranlagen Versicherungsunternehmen in die in den ITS angeführten Exposures, so dürfen diese Exposures bei der Berechnung der Solvency-II-Kapitalanforderung SCR wie Exposures gegenüber Zentralstaaten behandelt werden. Das bedeutet, dass sie im Rahmen der Standardformel einen Risikofaktor von 0 % für das Spread-Risiko und Konzentrationsrisiko zugeordnet bekommen.
Die Europäische Kommission muss nun innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob sie die Entwürfe für die Regulatory Technical Standards annimmt.
Zudem wurden am 14. Juli 2025 von EIOPA Guidelines betreffend unternehmensspezifischer Parameter („undertaking-specific parameters“, USP) für die SCR-Berechnung (Säule 1) veröffentlicht. Die überarbeiteten Leitlinien zu unternehmensspezifischen Parametern, die Standardparameter in der Berechnung der Solvency-II-Kapitalanforderung SCR nach der Standardformel ersetzen können, korrigieren veraltete rechtliche Verweise und vereinfachen die Leitlinien, ohne deren beabsichtigte Bedeutung zu verändern.