Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis 2026 vom österreichischen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden. Im Jahr 2027 sind Arbeitgeber:innen erstmals verpflichtet, Berichterstattung abzulegen. Obwohl noch kein Gesetz vorliegt, gibt es in der Richtlinie Mindestanforderungen, die umgesetzt werden müssen und unmittelbare Auswirkungen auf die HR-Funktion haben.
Die Umsetzung der Mindestanforderungen kann komplexe Herausforderungen für Unternehmen bergen und hat nicht nur Konsequenzen für HR, sondern auch für andere Unternehmensbereiche.
Unmittelbare Auswirkungen auf die HR-Funktionen