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      Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis 2026 vom österreichischen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden. Im Jahr 2027 sind Arbeitgeber:innen erstmals verpflichtet, Berichterstattung abzulegen. Obwohl noch kein Gesetz vorliegt, gibt es in der Richtlinie Mindestanforderungen, die umgesetzt werden müssen und unmittelbare Auswirkungen auf die HR-Funktion haben.

      Die Umsetzung der Mindestanforderungen kann komplexe Herausforderungen für Unternehmen bergen und hat nicht nur Konsequenzen für HR, sondern auch für andere Unternehmensbereiche.

       

      Unmittelbare Auswirkungen auf die HR-Funktionen


      Auswirkungen auf andere Unternehmensbereiche
      • Nachteile/Ausschluss von Ausschreibungen
      • Reputationsschaden
      • Finanzielle Implikationen 

      Unser Angebot für Ihre optimale Vorbereitung auf die Umsetzung der Mindestanforderungen

      • Kurzpräsentation EU-Entgelttransparenzrichtlinie
        • Mindestanforderungen EU-Entgelttransparenzrichtlinie
        • Gesetzliche Notwendigkeit und Timeline der Umsetzung
        • Auswirkungen auf die HR-Funktion
      • Statuserhebung
        • Erfassung bereits bestehender Maßnahmen, die die Mindestanforderungen decken
        • Aufdecken von möglichen Synergien
      • Identifikation von Handlungsfeldern
        • Gap-Analyse der bestehenden Maßnahmen und Mindestanforderungen
        • Ausarbeitung von Handlungsfeldern
      • Umsetzungsmaßnahmen und Ranking
        • Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen aus den identifizierten Handlungsfeldern
        • Ranking der Umsetzungsmaßnahmen nach Aufwand und Dringlichkeit

      Gemeinsam steuern wir mit Ihnen in eine erfolgreiche Zukunft und finden die passenden Lösungen für Ihre Herausforderungen.

      Wir stehen Ihnen als Partner zur Seite und lösen gemeinsam die komplexen Anforderungen Ihrer Branche.


      Treten Sie mit uns in Kontakt

      Unsere Expert:innen freuen sich, von Ihnen zu hören.                              

      Weltkugel und Frau