Die UGB-Schwellenwerte-Verordnung wurde veröffentlicht: Anpassung der Schwellenwerte zur Ermittlung der Größenklasse und Konzernbefreiung
Reporting News
Reporting News
Am 20. November 2024 wurde die UGB-Schwellenwerte-Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit mit sofortiger Wirkung gültig. Damit wurde die im Jahr 2023 veröffentlichte delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 der Europäischen Kommission im österreichischen Recht umgesetzt. Die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse zur Ermittlung der Größenklasse und zur Konzernbefreiung wurden um rund 25 % angepasst. Die die Arbeitnehmeranzahl betreffenden Schwellenwerte sind unverändert. Die folgenden Tabellen stellen die Veränderung der Schwellenwerte dar.
Schwellenwerte zur Ermittlung der Größenklasse gem § 221 UGB:
| Obergrenze | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | ||
| in TEUR | UGB alt | NEU lt. UGB-SchweVO | UGB alt | NEU lt. UGB-SchweVO |
| Kleinst-unternehmen | 350 | 450 | 700 | 900 |
| Kleine Unternehmen | 5.000 | 6.250 | 10.000 | 12.500 |
| Mittelgroße Unternehmen | 20.000 | 25.000 | 40.000 | 50.000 |
Schwellenwerte zur Konzernbefreiung gem § 246 UGB:
| Obergrenze | Bruttomethode | Nettomethode | ||
| in TEUR | UGB alt | NEU lt. UGB-SchweVO | UGB alt | NEU lt. UGB-SchweVO |
| Bilanzsumme | 24.000 | 30.000 | 20.000 | 25.000 |
| Umsatzerlöse | 48.000 | 60.000 | 40.000 | 50.000 |
Die geänderten Schwellenwerte sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen. Für Eintritt oder den Entfall der in § 221 und § 246 UGB angeordneten Rechtsfolgen sind die geänderten Werte auch auf Beobachtungszeiträume anzuwenden, die vor dem 1.1.2024 liegen.