Die Verordnung zur Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT) zielt darauf ab, Verbraucher und Unternehmen vor Marktmissbrauch in den europäischen Strom- und Gasmärkten zu schützen. Die Regeln wurden im Mai 2024 überarbeitet, um sicherzustellen, dass sie mit den sich entwickelnden Marktdynamiken Schritt halten.
Die Einhaltung der REMIT-Verordnung erfordert die Erfüllung zahlreicher Melde- und Veröffentlichungspflichten. Die überarbeitete Verordnung („REMIT II“) erweitert den bisherigen Anwendungsbereich (z. B. auf LNG) und berücksichtigt neue Geschäftsmodelle (z. B. Algo-Trading). Zudem sieht die Verordnung strengere Strafen vor, die sowohl juristische Personen als auch deren vertretungsbefugte Organe betreffen können.