Veröffentlichung: EU-Green Bond Verordnung

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Am 30. November 2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (EU-Green Bond Verordnung) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Damit tritt die EU-Green Bond Verordnung am 20. Dezember 2023 in Kraft. Emittenten können die Verordnung jedoch erst ab dem 21. Dezember 2024 anwenden.
 
Ziel der Verordnung ist, grüne Anleihen anhand ihrer Umweltziele transparenter und vergleichbarer zu machen, um das Risiko von Greenwashing zu reduzieren. Unterschiedliche Standards und Marktpraktiken innerhalb der Europäischen Union werden nun harmonisiert. Gleichzeitig sollen Anleiheerlöse ausschließlich in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten investiert werden können. Damit knüpft diese Verordnung auch an die Umsetzung des Sustainable Finance Action Plan der Europäischen Union und folgt nun der Taxonomie-Verordnung sowie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
 
Für die Verwendung der Bezeichnung »EU-Green Bonds« oder EuGB müssen Emittenten die Anforderungen der EU-Green Bond Verordnung erfüllen. Eine europäische grüne Anleihe kann sowohl eine börsennotierte als auch eine nicht börsennotierte Anleihe sein. Außerdem werden ein von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) überwachtes zentrales Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Prüfer eingeführt. Zudem soll die Verordnung Vorlagen für fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen liefern.