FASTER: Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Beschleunigung der Quellensteuerverfahren mit ambitioniertem Inkrafttreten ab 1.1.2027

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Die FASTER-Initiative ist eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Maßnahme zur Harmonisierung der Quellensteuer-Verfahren in der EU.

Das Ziel der Initiative ist es, die Verfahren effizienter und sicherer für Investoren, Finanzintermediäre und lokale Steuerbehörden zu gestalten. Die öffentliche Konsultation endete am 18. September 2023, nun bleibt die Umsetzung abzuwarten. Für Versicherungen als institutionelle Anleger kann sich damit ein Kosteneinsparungspotenzial ergeben. Ein weiterer positiver Effekt bietet sich für EU-Länder, in denen bislang aus verschiedenen Gründen mitunter keine Rückerstattung beantragt wurde.

Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes – kurz: FASTER

Die Initiative bietet den Mitgliedstaaten die Wahl zwischen einem Schnellrückerstattungssystem, einem Relief-at-Source-System oder einer Kombination aus beiden. Zusätzlich sollen Registrierungs- und Berichtspflichten für Finanzintermediäre eingeführt werden.

Die Bausteine der FASTER-Initiative umfassen:

Die Einführung eines Relief-at-Source-Systems und/oder eines Schnellrückerstattungssystems mit festen Fristen.

Die Mitgliedsstaaten können ein Schnellverfahren wählen oder eine Kombination beider umsetzen. Das Schnell-Entlastungsverfahren (Relief-at-Source-System) sieht die Reduktion der Quellensteuer auf den anwendbaren DBA-Satz gleich an der Quelle vor. Beim Schnell-Erstattungsverfahren wird zwar in einem ersten Schritt Quellensteuer in Höhe des nationalen Quellensteuersatzes eingehoben. Die Erstattung von zu viel gezahlter Quellensteuer (d. h. die Differenz zwischen nationalem Quellensteuersatz und DBA-Satz) soll innerhalb von 50 Tagen ab dem Zahlungstag rückerstattet werden.

Die Einführung eines digitalen, standardisierten eTRC (digitale EU Ansässigkeitsbescheinigung) wird vorgeschlagen, um den Prozess der Beantragung und Ausstellung von Steuerbescheinigungen zu vereinfachen.

Eine einheitliche digitale Ansässigkeitsbescheinigung soll mehrere Rückerstattungsanträge innerhalb eines Jahres erleichtern. Die digitale Ansässigkeitsbescheinigung soll innerhalb von nur einem Arbeitstag zur Verfügung stehen und zumindest 1 Jahr gültig sein.

Standardisierte Meldeverpflichtungen.

Als Begleitmaßnahme, um den Finanzbehörden die Prüfung der Quellensteuervereinfachungen zu ermöglichen, sollen standardisierte Meldeverpflichtungen eingeführt werden. Bestimmte zertifizierte Finanzintermediäre („Certified Financial Intermediaries“) müssen Dividenden- bzw. Zinszahlungen entsprechend melden und unterliegen Registrierungs-, Reporting- und Due-Diligence-Verpflichtungen.

Ausblick

Die Probleme, die die FASTER-Initiative angehen möchte, sind die derzeitigen Ungleichheiten der Quellensteuerverfahren und die komplizierten Regeln, die grenzüberschreitende Investitionen behindern und den EU-Kapitalmarkt negativ beeinflussen. Laut einer von der Europäischen Kommission durchgeführten Folgenabschätzung belaufen sich die Gesamtkosten der Quellensteuerverfahren auf 6,62 Milliarden Euro.

Weitere Probleme sind Kosten und ineffiziente Verfahren, mangelnde Klarheit über die Anforderungen an die Dokumentation, mangelnde Digitalisierung und Abhängigkeit von Papierablagen.

Versicherungsunternehmen als institutionelle Großanleger können daher bei Umsetzung des Richtlinienvorschlags in Zukunft von weniger entgangenen Quellensteuererstattungen, weniger Verwaltungskosten und geringeren Opportunitätskosten profitieren.

Die Vereinheitlichung einer digitalen EU-Ansässigkeitsbescheinigung wäre begrüßenswert, jedoch nimmt der Richtlinienvorschlag die potenziellen Unstimmigkeiten innerhalb der EU in Bezug auf die Definition des Konzepts des wirtschaftlichen Eigentums nicht in Angriff.

Vorausgesetzt der Richtlinienentwurf wird von den Mitgliedsstaaten angenommen, soll dieser mit 1.1.2027 in Kraft treten.

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