EU Green Bond Standard: Hohe Anforderungen für mehr Klarheit und Transparenz

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Grün investieren soll leichter werden: Der europaweit geltende EU Green Bond Standard (EU-VO 2023/2631) schafft Klarheit und Vergleichbarkeit bei nachhaltigen Anleihen. Weitere Informationen finden Sie in dem am 4. Dezember 2023 veröffentlichten BaFinJournal-Beitrag.

Wer nachhaltig investieren will, kann aus einer Vielzahl von „grünen“, „nachhaltigen“ oder „ökologischen“ Produkten wählen. Was das bedeutet und ob es überhaupt zutrifft, ist oft unklar. Zumindest für bestimmte Anleihen soll sich dies nun ändern: Mehr Transparenz schafft die Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über Europäische grüne Anleihen (EUGBV), die am 30. November 2023 veröffentlicht wurde. Sie setzt einen EU-weiten Marktstandard für „grüne“ Anleihen: den European Green Bond Standard (EUGBS).

Mit der neuen Verordnung werden

  • für Anleiheemittenten, die die Bezeichnung "Europäische grüne Anleihe" oder "EuGB" für ihre in der Union angebotenen Anleihen verwenden wollen, einheitliche Anforderungen festgelegt,
  • ein System für die Registrierung und Beaufsichtigung externer Prüfer ebensolcher Europäischer grüner Anleihen geschaffen und
  • Vorlagen für fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen in der Union bereitgestellt.

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt grundsätzlich ab dem 21. Dezember 2024 (Ausnahmen hierzu entnehmen Sie bitte Art. 72 der Verordnung).