Delegierte Rechtsakte zur EU-Taxonomie-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

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Am 21. November 2023 wurden die im Juni 2023 von der EU-Kommission angenommene sog. „Environmental Delegated Regulation” zu den Umweltzielen 3-6 sowie die Änderungen an den bestehenden Delegierten Verordnungen zu Inhalt und Darstellung (sog. „Disclosure Delegated Regulation“, (EU) 2021/2178) und zu den technischen Bewertungskriterien für die klimabezogene Umweltziele (sog. „Climate Delegated Regulation“, (EU) 2021/2139) im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Damit erfolgte nun nach Verstreichen der Einspruchsfrist von EU-Parlament und Rat die formale Verabschiedung und offizielle Übersetzung der delegierten Rechtsakte in allen Amtssprachen der EU-Mitgliedsländer.

Die Delegierten Verordnungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und sind somit für den Berichtszeitraum 2023 relevant. Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 (also in Berichten über den Berichtszeitraum 2023 oder bei vom Kalenderjahr abweichenden Berichtszeiträumen diejenigen, die in 2024 aber vor dem 31. Dezember 2024 enden) sollen Unternehmen für die neu durch die Environmental Delegated Regulation sowie die Änderungen der Climate Delegated Regulation eingeführten Wirtschaftstätigkeiten lediglich über die Taxonomiefähigkeit berichten.

Die Änderungen an der „Disclosure Delegated Regulation“ sowie die Änderungen an bestehenden Wirtschaftstätigkeiten zu den ersten beiden Umweltzielen sind für Zeiträume beginnend am 1. Januar 2024 bereits vollumfänglich umzusetzen.

Die Delegierten Verordnungen in der Fassung des EU-Amtsblatts sind hier verfügbar: