ISSB veröffentlicht IFRS S1 „Nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben"

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Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 26. Juni 2023 die ersten beiden IFRS Sustainability Disclosure Standards IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und IFRS S2 Klimabezogene Angaben veröffentlicht. Die Standards enthalten Anforderungen für die Angaben zu wesentlichen Informationen über die bedeutsamen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen eines Unternehmens, die für die Bewertung des Unternehmens durch die Anleger erforderlich sind. Sie spiegeln im Kern die im März 2022 veröffentlichten Entwürfe der Standards wider und setzen das im Rahmen des Konsultationsprozesses erhaltene Feedback teilweise um (vgl im Einzelnen das begleitende Feedback-Statement).

IFRS S1 legt allgemeine Vorschriften fest, mit dem Ziel, ein Unternehmen zu verpflichten, Informationen über seine nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen offenzulegen. IFRS S1 schreibt vor, wie ein Unternehmen seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen erstellen und ausweisen soll. Er enthält allgemeine Anforderungen an den Inhalt und die Darstellung dieser Angaben, so dass die offengelegten Informationen den primären Nutzern der Finanzberichterstattung bei ihren Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen nützlich sind.

IFRS S2 legt Anforderungen für die Identifizierung, Bewertung und Offenlegung von Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen fest, die für die primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung nützlich sind.

Die beiden Standards sind für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wenn ein Unternehmen IFRS S1 früher anwendet, muss es dies entsprechend offenlegen und gleichzeitig IFRS S2 anwenden. Die verpflichtende Anwendung der ISSB-Standards ist abhängig von ihrer Übernahme durch eine Jurisdiktion in geltendes Recht. Davon unberührt können Unternehmen die Standards freiwillig (zusätzlich) anwenden.

Die Standards sowie weitere Materialien können von der Website des ISSB heruntergeladen werden.