Bafin veröffentlicht ein Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Insurance News

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Das am 8. Mai 2023 veröffentlichte Merkblatt soll sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen einen angemessenen Kundennutzen bieten und Interessenskonflikte beim Vertrieb größtmöglich vermieden werden.

Überblick der wesentlichen Eckpunkte

Der Schwerpunkt der Themen liegt auf dem Produktfreigabeverfahren, den eingerichteten Prozessen, sowie den entsprechenden Renditevorgaben.

  • Kundennutzen: Im Zentrum des Merkblattes ist die Herleitung, der Nachweis und die Dokumentation eines angemessenen Kundennutzen je definiertem Zielmarkt.
    • Das Zusammenwirken von Kosten und Rendite ist hierbei ein wesentlicher Prüffaktor, denn aus Sicht des Versicherungsnehmers, ist das Risiko einer niedrigen (oder gar negativen) Rendite umso höher, je höher die Kosten sind.
    • Angemessener Kundennutzen setzt voraus, dass das formulierte Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Hierbei sollten geeignete stochastische Methoden und Szenarien eingesetzt werden, um die entsprechenden Nachweise zu führen.
    • Bei sicherheitsorientierten Versicherungsnehmern wird mehr der Wert der enthaltenen Garantien als die Rendite im Vordergrund stehen, in dem Fall ist die Formulierung eines Renditeziels bzw. die Prüfung, ob dieses mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht wird, hinfällig.
       
  • Inflation: Bei der Prüfung des Kundennutzens bei kapitalbildenden Lebensversicherungen sollen Versicherungsunternehmen darstellen, wie das Anlageergebnis nach Kosten und nach Inflationserwartung ausfallen könnte.

  • Effektivkosten: als geeignete Größe der Kostendarstellung wird die Effektivkostenmethode beschrieben. Sollten zusätzliche Kosten für den Versicherungsnehmer entstehen, die nicht in die Effektivkosten eingehen, sind diese auch zusätzlich entsprechend abzubilden.

  • Storno: Die Tatsache, dass ein Teil des Bestandes vor dem Ende der Ansparphase Verträge zurückkauft, soll bei der Bewertung des Kundennutzens miteinfließen. Hierzu sind entsprechende Szenarioanalysen durchzuführen. Auch bei vorzeitiger Beendigung gegen Ende der Ansparphase sollte stets ein angemessener Kundennutzen für den Versicherungsnehmer erreicht sein und das Produkt nicht auf das Ende der Ansparperiode hin kalibriert sein.

Das Merkblatt im Detail finden Sie hier: Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen