Weitreichende Änderungen in der quantitativen Berichterstattung gemäß Solvency II
Insurance News
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Article Posted date
20 June 2023
1 Minute Lesezeit
Am 5. Mai 2023 sind zwei Durchführungsverordnungen (ITS) zu den QRTs gemäß Solvency II im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden:
- 2023/894: ITS im Hinblick auf die Meldebögen zur Übermittlung für die Aufsicht erforderlicher Informationen (2015/2450 wird aufgehoben)
- 2023/895: ITS im Hinblick auf die Verfahren, Formate und Meldebögen für die Veröffentlichung der Berichte über Solvabilität und Finanzlage (2015/2452 wird aufgehoben)
Überblick der wesentlichen Änderungen
Die wesentlichen Änderungen betreffen die folgenden Bereiche:
- Grenzüberschreitendes Geschäft: Neue Meldebögen, in denen die Informationen über Prämien, Schadensfälle und Aufwendungen sowohl nach dem Ort der Zeichnung als auch nach dem Ort des Risikos zu erfassen sind
- Ausweis der gruppeninternen Transaktionen als single economic operation bzw. indirect transaction
- Neues QRT (annual) zu Nachhaltigkeitsrisiken: Getrennt anzugeben ist hier der Anteil der Investitionen, die einem klimawandelbedingten Transitionsrisiko bzw. der Anteil der Investitionen, die einem klimawandelbedingten physischem Risiko ausgesetzt sind. Alternativ kann erläutert werden, wieso klimawandelbedingte Transitionsrisiken bzw. physische Risiken für das eigene Unternehmen nicht relevant sind.
- Erweiterung der Granularität bei der Meldung der Informationen über die Nichtlebensprodukte
- Neuer Meldebogen zum versicherungstechnischen Risiko Cyber-Risiken
- Neue QRTs für (partielle) interne Modelle
- Zahlreiche Anpassungen bestehender bzw. Einführung neuer Validierungsregeln
Mit den neuen Durchführungsverordnungen ist ein umfangreicher sowohl fachlicher als auch technischer Klärungsbedarf verbunden.