IASB veröffentlicht Exposure Draft ED/2023/2 „Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten"
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IASB veröffentlicht Exposure Draft ED/2023/2 „Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)“
Im Abschlussbericht zum Post-Implementation Review des IFRS 9 vom 21. Dezember 2022 hatte das IASB bereits angekündigt im ersten Quartal 2023 einen Exposure Draft zu publizieren. Dieser wurde am 21. März 2023 unter dem Titel Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments Proposed amendments to IFRS 9 and IFRS 7 veröffentlicht.
Vorgeschlagen werden Änderungen in den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 zu folgenden Aspekten:
Einführung eines Wahlrechts zur Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten, die über ein elektronisches Zahlungsverkehrssystem abgewickelt werden, bereits vor dem Abwicklungstag, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Weitere Erläuterungen zur Beurteilung des Zahlungsstromkriteriums (SPPI-Test) bei finanziellen Vermögenswerten.
Bei der Beurteilung des Zahlungsstromkriteriums kommt es danach mehr darauf an, wofür der Gläubiger eine Vergütung erhält, als wieviel Vergütung er erhält. Ferner soll es bei bedingten Zahlungsansprüchen (bspw in Abhängigkeit vom Eintreten bedingter Ereignisse) nicht auf deren Wahrscheinlichkeit ankommen, sondern darauf, ob diese alleine vom Schuldner abhängen.
Diesbezüglich sollen in den Standard zwei Beispiele aufgenommen werden, ua der Fall, dass Zahlungen an die Reduktion von Treibhausgasemissionen des Schuldners geknüpft sind (beispielsweise wie bei Green, Sustainability Linked oder anderen ESG Bonds möglich).
Weiterhin wird klargestellt, wann es sich bei Zahlungen von vertraglich verknüpften Instrumenten sowie nicht rückgriffsberechtigten Finanzinstrumenten um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.
Schließlich werden zusätzliche Angaben nach IFRS 7 zu Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und Angaben zu potenziellen Auswirkungen bedingter Ereignisse auf die vereinbarten Tilgungs- und Zinszahlungen inkludiert.
Stellungnahmen sind bis zum 19. Juli 2023 möglich.