Vorläufige Einigung über EU Green Bond Standard

Financial Services News

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Das Europäische Parlament und der Rat haben am 28. Februar 2023 eine politische Einigung über die Schaffung eines europäischen Standards für grüne Anleihen (EU Green Bond Standard - EuGBS) erreicht und haben somit einen weiteren Schritt zur Unterstützung des Wandels zu einer nachhaltigen Wirtschaft auf den Weg gebracht.

Die neue Verordnung legt einheitliche Anforderungen für Emittenten von Anleihen fest, wann diese als „Europäische grüne Anleihen“ oder „EU Green Bonds“ bezeichnet werden können. Nach dem EuGBS sollen alle Erlöse aus Europäischen grünen Anleihen in wirtschaftliche Tätigkeiten investiert werden, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, sofern die betreffenden Sektoren bereits von dieser abgedeckt sind. Für Sektoren, welche noch nicht von der EU-Taxonomie abgedeckt sind und für bestimmte sehr spezifische Aktivitäten wird es eine Flexibilitätsreserve von 15 % geben. Die Nutzung dieser Flexibilitätsreserve wird mit dem Voranschreiten des Übergangs zur Klimaneutralität und der Zunahme an grünen Investitionsmöglichkeiten neu evaluiert werden.

Unternehmen, die sich für die Nutzung des Standards zur Vermarktung ihrer Anleiheemissionen entscheiden, müssen nicht nur Informationen über die Verwendung der Mittel, sondern auch über den Beitrag der jeweiligen Anleiheemission zur allgemeinen Nachhaltigkeitsstrategie offenlegen.

Außerdem wird im Rahmen des EuGBS ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Bewerter zur Verfügung gestellt, welche die ökologische Nachhaltigkeit von grünen Anleihen überprüfen und bewerten sollen.

Die im Einklang mit der Prospektverordnung benannten zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates werden die Einhaltung der neuen Standards überwachen.

Derzeit bedarf es noch der Bestätigung und Annahme von EU-Parlament und Rat, ein vorläufiger Termin für eine Plenarsitzung ist für den 12. Juni 2023 geplant - voraussichtliches Inkrafttreten ist Anfang 2024.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem europäischen Standard für grüne Anleihen (EUGBS).