Neue ELTIF 2.0-Verordnung wird Kleinanlegern den Zugang zu langfristigen Anlagemöglichkeiten in Europa ermöglichen

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Im Anschluss an den Vorschlag der Europäischen Kommission vom November 2021 stimmte das Europäische Parlament am 15. Februar 2023 für eine Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 über Europäische langfristige Investmentfonds („ELTIF“). Der überarbeitete Rechtsrahmen hat nun das Potenzial, sich zu einer attraktiven Fondsstruktur für langfristige Investitionen zu entwickeln, mit Vorteilen hinsichtlich der von einem ELTIF gehaltenen Vermögenswerte als auch Verbesserungen für Kleinanleger.

Angesichts dieser regulatorischen Anpassungen erscheint der ELTIF das Investmentfondsvehikel zu werden, das zukünftig nicht nur eine wichtige Finanzierungsquelle darstellt, die die europäische Realwirtschaft – gerade auch auf ihrem Weg zur Klimaneutralität - unterstützen und stärken wird, sondern durchaus auch geeignet ist, den fast unerschlossenen Privatkundenmarkt zu erschließen.

Vor diesem Hintergrund finden sich nun folgende regulatorische Anpassungen (KOM (2021)0722), die die ELTIF-Fondsstruktur für Asset Manager und Anleger attraktiver machen:

  • Erweiterung des Anlagespektrums. Ein breiteres Spektrum an investierbaren Vermögenswerten umfasst nun auch soziale und ökologische Infrastrukturen, was nachhaltige Investitionen fördert (erweitert um bestimmte verbriefte Vermögenswerte mit einem "STS-Label" gemäß Verordnung (EU) 2017/2402 und grüne Anleihen);
  • Vereinfachung der Vorschriften. Gestraffte Verfahren reduzieren die Kosten für die Gründung und Verwaltung von ELTIF und erweitern die Möglichkeiten für liquide Anlagen;
  • Erleichterung des Zugangs zu ELTIFs für Kleinanlegern. Abschaffung der Mindestanlageschwelle von EUR 10.000 und des Mindestnettovermögens sowie Harmonisierung der Vertriebsregelung durch Angleichung der ELTIF-Eignungsprüfung an MiFID II;
  • Erhöhte Flexibilität. Dies betrifft die Investitionsstrategie einschließlich der Möglichkeit, in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups zu investieren, was zur Förderung von Innovation und Unternehmertum beitragen wird;
  • Besserer Investitionsschutz. Verbesserte Maßnahmen zum Anlegerschutz, wie größere Transparenz und Offenlegungspflichten;
  • ELTIF 2.0 führt Master-Feeder-Konstruktionen und einen flexiblen Rechtsrahmen für Dachfonds-Strukturen (Fund-of-Fund ELTIFs) ein.


Die neue ELTIF-Verordnung wird voraussichtlich im März 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und im ersten Quartal 2024 formal in Kraft treten. Bestehende ELTIF, die nach der aktuellen Regelung aufgelegt wurden, gelten für die nächsten 5 Jahre nach Umsetzung von ELTIF 2.0 als konform. ELTIF, die derzeit nach der aktuellen Regelung zugelassen sind, aber die neue Regelung nutzen wollen, müssen dies ihrer nationalen Aufsichtsbehörde mitteilen.

Weitere Informationen über die neue ELTIF 2.0-Verordnung finden Sie hier.