Europäische Kommission veröffentlicht Delegierte Verordnung (EU) 2022/2553 zur Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie

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Die Europäische Kommission hat am 30. Dezember 2022 die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2553 hinsichtlich der Aktualisierung 2022 der ESEF-Basistaxonomie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Neben der Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie enthält die Verordnung auch eine aktualisierte Liste der auszuzeichnenden Anhangangaben.

Die geänderte ESEF-Basistaxonomie und die aktualisierte Liste der auszuzeichnenden Anhangangaben sind von Unternehmen, die in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2019/815 ihre IFRS-Konzernabschlüsse nach der von der EU vorgegebenen ESEF-Basistaxonomie auszeichnen, zu beachten.

Die Aktualisierungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Den Emittenten ist es jedoch gestattet, die Änderungen bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2023 beginnen.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2553 steht hier zum Download bereit.