Energiekostenzuschuss nach UGB und IFRS

Reporting News

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Mit diesem Reporting Newsletter informieren wir Sie über die bilanzielle Behandlung des Energiekostenzuschusses nach UGB und IFRS.

Seit 29. November 2022 können sog energieintensive Unternehmen bei der aws einen Antrag zur Förderung ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 stellen. Gem § 1 (2) UEZG besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung und das verfügbare Förderungs-Budget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge („First-come first-serve Prinzip“) vergeben. Es ist daher im Moment unsicher, ob bzw in welcher Höhe die Förderungen bewilligt werden.

Für die Bilanzierung des Energiekostenzuschusses ergibt sich daraus sowohl nach UGB als auch gem IAS 20, dass Unternehmen, deren Antrag bereits im Werterhellungszeitraum bewilligt wurde, die Förderung bilanzieren müssen.

Bei Unternehmen hingegen, die im Bilanzerstellungszeitraum keine Bewilligung erhalten haben, ist die Einschätzung des Managements erforderlich, ob die Förderung unter Berücksichtigung des „First-come first-serve Prinzips“ noch bewilligt werden wird.

Im Ergebnis wird im Regelfall die Höhe der geschätzten Förderung im UGB Abschluss jener im IFRS Abschluss entsprechen. Unterschiede können sich vor allem dann ergeben, wenn sich die Werterhellungszeiträume unterscheiden und daher ein unterschiedlicher Informationsstand vorliegt.

Ausführliche Darstellungen sowohl zur Bilanzierung als auch zu den erforderlichen Anhangangaben finden Sie in beiliegendem Alert.