Konsultation zur Überprüfung der technischen Standards betreffend den EU-Pass für Wertpapierfirmen

Financial Services News

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ESMA hat im Rahmen ihrer Ermächtigung zur Ausarbeitung technischer Regulierungsstandards für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in der EU gemäß Art 34 MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) am 17. November 2022 das Konsultationsverfahren (bis 17. Februar 2023 laufend) zur Überprüfung dieser Standards – insbesondere hinsichtlich der Ausübung des EU-Passes – gestartet.

Gemäß Art 34 MiFID II hatte die ESMA technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standard, RTS) und technische Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards, ITS) im Jahr 2015 entworfen. Diese Standards konkretisieren Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung von Informationen, die von Wertpapierfirmen zu melden sind, welche grenzüberschreitende Dienstleistungen ohne Errichtung einer Zweigniederlassung erbringen wollen. Nach der Billigung und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU galten sie ab dem 3. Jänner 2018. Jedoch zeigte die praktische Umsetzung des freien Dienstleistungsverkehrs einige Mängel auf und machte deutlich in welchen Fällen Verbesserungen an den RTS und ITS sinnvoll wären, um die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufsichtsziele zu unterstützen.

Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass die Informationen, die die Wertpapierfirmen für den EU-Pass vorlegen müssen, um folgende Punkte erweitert werden:

  • die Marketing- und Vermarktungsmittel, die die Wertpapierfirma im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates einsetzen wird;
  • die Sprache(n), für die die Wertpapierfirma die notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, um Beschwerden von Kunden in dem Mitgliedstaat zu bearbeiten, in dem sie ihre Leistungen anbietet;
  • die Mitgliedstaaten, in denen die Wertpapierfirma ihren EU-Pass aktiv nutzen wird, sowie die anvisierten Kundenkategorien; und
  • die interne Organisation der Wertpapierfirma in Bezug auf die grenzüberschreitenden Tätigkeiten.

Die grenzüberschreitende Erbringung von Wertpapierdienstleistungen ist ein Schlüsselelement des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen, da sie den Wettbewerb fördert und das Angebot für die Verbraucher erweitert, die zwischen einer größeren Anzahl von Firmen und Anlagemöglichkeiten wählen können.

ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden haben festgestellt, dass die grenzüberschreitende Tätigkeit für Kleinanleger im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs gemäß MiFID II weiter zunimmt. Diese Zunahme ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, darunter die Entwicklung des Binnenmarktes und die Digitalisierung der Finanzdienstleistungen, die es den Firmen weiter erleichtert, Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Die Pandemie schaffte zudem Bedingungen, die zu einer Zunahme des Engagements von Kleinanlegern an den Wertpapiermärkten beigetragen haben. Dies ist eine begrüßenswerte Entwicklung, die mit dem Ziel der Entwicklung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen in der EU im Einklang steht.

Der Anstieg der grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Wertpapierfirmen macht es jedoch erforderlich, dass sich die nationalen Wettbewerbsbehörden stärker auf die Beaufsichtigung und Zusammenarbeit konzentrieren. Die ESMA wird die Rückmeldungen zu der Konsultation im zweiten Quartal 2023 prüfen und voraussichtlich bis Ende 2023 einen Abschlussbericht veröffentlichen.

Weitere Informationen zu den Konsultationen finden Sie hier.

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