EU-Rat und EU-Parlament geben grünes Licht für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Express Accounting News
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Am 21. Juni 2022 hatten der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt. Die CSRD wird die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ablösen und ua eine deutliche Ausweitung der betroffenen Unternehmen, eine Konkretisierung und Erweiterung der Berichtsinhalte sowie die externe Prüfungspflicht mit sich bringen.
Nachdem das Europäische Parlament am 10. November 2022 mit großer Mehrheit auch formal für die Verabschiedung der Richtlinie gestimmt hatte, wurde diese am 28. November 2022 nun auch vom Europäischen Rat angenommen. Der Rechtsakt gilt damit als angenommen.
Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union in den EU-Amtssprachen veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die neuen Regeln müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Lesen Sie hierzu die Pressemitteilungen des Europäischen Parlaments vom 10. November 2022 sowie des Europäischen Rats vom 28. November 2022.