Neuerliche Erstreckung der Aufstellungsfrist und Offenlegungspflicht für den Jahresabschluss
Express Accounting News
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Der Nationalrat hat nun erneut eine Verlängerung der Erleichterungen hinsichtlich Fristen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch beschlossen, durch die die bestehenden Erleichterungen des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes hinsichtlich Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung verlängert wurden. Die verlängerten Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss sollen demnach erst mit Ablauf des 30. Juni 2023 (anstelle 31. Dezember 2022; wir berichteten in den Express Accounting News 15/2022) außer Kraft treten und auf Unterlagen der Rechnungslegung für Bilanzstichtage letztmalig anzuwenden sein, die vor dem 1. Juli 2022 liegen.
Damit ergibt sich für sämtliche Bilanzstichtage, bis zum Stichtag 30. Juni 2022, eine (letztmalige)
- Erweiterungsmöglichkeit der Aufstellungsfrist von fünf auf bis zu neun Monate und
- eine Offenlegungsfrist von zwölf Monaten.
Nach dem Vorbild der bisherigen diesbezüglichen Regelungen kommt für Bilanzstichtage nach dem 30. Juni 2022 auch hier wieder eine Einschleifregelung zur Anwendung, wonach die Offenlegungsfrist für Bilanzstichtage 31. Juli 2022 elf Monate und für Stichtag 31. August 2022 zehn Monate beträgt und damit ebenfalls am 30. Juni 2023 endet. Für Unterlagen mit dem Stichtag 30. September 2022 gilt dann wieder eine Offenlegungsfrist von neun Monaten. Die Aufstellungsfrist kann letztmalig für Unterlagen mit Stichtag 30. September 2022 auf sechs Monate verlängert werden.
Der Gesetzesbeschluss ist hier abrufbar: Gesetzesbeschluss