Leitlinien zur Integration der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen in die Eignungsbeurteilung

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Im Rahmen der IDD veröffentlichte die EIOPA Leitlinien zur Integration der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen in die Eignungsbeurteilung

Die EIOPA hat am 20.  Juli 2022 die Leitlinien zur Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen in die Eignungsbeurteilung gemäß der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) veröffentlicht. Der Leitfaden zielt darauf ab, die Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1257 durch die zuständigen nationalen Behörden (NCAs) sowie durch Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler zu erleichtern.

Seit 2.  August 2022 sind die neuen Leitlinien der EIOPA zur Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen in Kraft. Diese sollen den zuständigen nationalen Behörden sowie den Versicherern und Versicherungsvermittlern dabei helfen, die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen im Rahmen der IDD-Eignungsbeurteilung zu bewerten.

Die Leitlinien beinhalten insbesondere

  • die Informationen, die den Kund:innen über den Zweck und den Umfang der Eignungsbeurteilung im Hinblick auf die Nachhaltigkeitspräferenzen zur Verfügung gestellt werden,
  • Details darüber, wie die Nachhaltigkeitspräferenzen eingeholt werden sollen,
  • Vorgaben wie eine regelmäßige Bewertung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen durchgeführt wird,
  • Richtlinien zur Informationseinholung und Sicherstellung der Eignung eines IBIPs als nachhaltiges Anlageprodukt,
  • die Aufzeichnungspflichten der Nachhaltigkeitspräferenzen sowie welche Kompetenzen in dem Bereich Nachhaltigkeit mitzubringen sind

Im Rahmen der Beratung ist es wichtig, dass Versicherer und Versicherungsvermittler sicherstellen, dass die Kund:innen den Begriff "Nachhaltigkeitspräferenzen" und ihre Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein bestimmtes Produkt in ihre Anlagen integriert werden soll, gut verstehen. Daher muss die Aufklärung bezüglich der unterschiedlichen Nachhaltigkeitsfaktoren und deren Bedeutung Teil jedes Beratungsgesprächs sein. Bei der Wahl eines Versicherungsanlageproduktes sollen dem Kunden drei Möglichkeiten mit Nachhaltigkeitsanteil gegeben werden sowie weitere Produkte mit und ohne diesen Anteil. Die neuen Regelungen definieren drei Möglichkeiten:

a) ein Produkt, bei dem der Kunde bestimmt, dass ein Mindestanteil in ökologisch nachhaltige Anlagen (wie in der EU-Taxonomie definiert) investiert werden soll

b) ein Produkt, für das der Kunde bestimmt, dass ein Mindestanteil in nachhaltige Anlagen (gemäß der Definition der Sustainable Finance Disclosure Regulation [SFDR]) investiert werden soll

c) ein Produkt, das die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI für Principal Adverse Impact) berücksichtigt, bei dem die qualitative oder quantitative Elemente, die diese Berücksichtigung belegen, vom Kunden bestimmt werden

Die Möglichkeiten a), b) und c) können auch kombiniert werden. Bei der Auswahl von Produkten müssen die Kund:innen einen Mindestanteil an nachhaltigen Anlagen angeben. Die erhaltenen Informationen sind im Beratungsprotokoll stets detailliert zu dokumentieren.

Bei der Einholung der Informationen zu den Präferenzen der Kund:innen müssen die Informationen detailliert genug sein, um einen Abgleich der Nachhaltigkeitspräferenzen mit den nachhaltigkeitsbezogenen Merkmalen des angebotenen Produkts zu ermöglichen. Die IDD schreibt vor, dass die persönliche Empfehlung der Versicherer oder Versicherungsvermittler an die Bestands- oder Neu-Kund:innen, den Anlagezielen, einschließlich der Risikotoleranz und etwaiger Nachhaltigkeitspräferenzen, entsprechen müssen.

Bei Bestandskund:innen, für die bereits früher eine Eignungsbeurteilung durchgeführt wurde, sollte die nächste regelmäßige Aktualisierung der bestehenden Eignungsbeurteilung genutzt werden, um die individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen zu ermitteln oder zu aktualisieren. Bei der regelmäßigen Eignungsbeurteilung ist es wichtig, dass aktuelle Informationen darüber eingeholt werden, ob sich die Lebensumstände geändert haben.

Bevor die Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Wahl des Produkts berücksichtigt werden, müssen die Eignung in Übereinstimmung mit den Kenntnissen und Erfahrungen der Kund:innen, deren finanzielle Situation und sonstige Anlageziele geprüft werden. Wenn nach dieser Prüfung, keine Produkte den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen entsprechen, so muss dies kommuniziert werden und die Kund:innen können entscheiden, die Nachhaltigkeitspräferenzen anzupassen.

Mitarbeiter:innen von Versicherern und Versicherungsvermittlern, die Versicherungsanlageprodukte verkaufen, müssen über grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, um die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen einschätzen und diese kompetent beraten zu können.

Nähere Details zu den Leitlinien der EIOPA können nachfolgend nachgelesen werden: