ESAs veröffentlichen Bericht über das Ausmaß der freiwilligen Offenlegung der PAI gem der SFDR

Financial Services News

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Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs - EBA, ESMA, EIOPA) veröffentlichten am 28. Juli 2022 den ersten Jahresbericht über das Ausmaß der freiwilligen Offenlegung der PAI gem Art 18 der SFDR. Die ESAs haben auf der Grundlage einer Umfrage bei den nationalen zuständigen Behörden eine vorläufige, indikative und nicht abschließende Zusammenfassung von good practices sowie weniger guten Beispielen für die freiwillige Offenlegungen erstellt.

Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Bericht:

  • Das Ausmaß der Einhaltung der freiwilligen Offenlegungen variiere erheblich zwischen den Befragten, aber insgesamt seien die Offenlegungen seit der Anwendbarkeit der SFDR nicht sehr detailliert - dies werde sich voraussichtlich bei den Offenlegungen für den Berichtszeitraum 2022 ändern, sobald die Delegierte Verordnung zur SFDR (RTS) zum Tragen kommt.
  • Die Offenlegung des alignment mit dem Pariser Abkommen sei insgesamt gering - wenn eine Offenlegung erfolgt, sei sie oft vage.
  • Die Angaben, warum die Finanzmarktteilnehmer die negativen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen nicht berücksichtigen, werden nur in geringem Maße erfüllt.

Der Bericht enthält auch Empfehlungen an die nationalen Aufsichtsbehörden. Dazu gehört die Durchführung von routinemäßigen Marktumfragen, um etwa die Einhaltung von Art 4 der SFDR zu ermitteln.

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