Die unterschiedlichen Formen der Geldwäsche haben ein gemeinsames Ziel: Rechtswidrig erworbene Vermögenswerte sollen durch Zirkulation im Wirtschaftsverkehr legalisiert werden. Zahlreiche Unternehmen werden zu diesem Zweck unbewusst missbraucht. Ohne es zu wissen, können Unternehmen dadurch kriminelles Handeln unterstützen oder – im Extremfall – auch zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten beitragen.
Insbesondere Industrieunternehmen schenken diesen Risiken oft noch zu wenig Beachtung und sehen es als ein Thema, das hauptsächlich Finanzdienstleister betrifft. Doch auch andere Branchen müssen sich an die strengen gesetzlichen Vorgaben halten und Aufsichts- sowie Sorgfaltspflichten erfüllen.
In der Geldwäschenovelle 2020 wurden sie erneut konkretisiert und teilweise auch verschärft. Der Geltungsbereich umfasst ausgewählte Gewerbetreibende, und zwar sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften. Bei schweren Verstößen drohen Unternehmen hohe Geldbußen und Reputationsverlust.
Welche Pflichten haben die betroffenen Unternehmen einzuhalten?
Der Umfang der gewerberechtlichen Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist abhängig von der Höhe der jeweils bestehenden Risiken. Die bestehenden Risiken müssen somit zuerst ermittelt und anschließend bewertet werden. Gewerbetreibende müssen über Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Minderung und Steuerung der Risiken verfügen, welche wiederum regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen sind.
Auswirkungen bei Non-Compliance und Strafen
Bei Verstößen gegen die gewerberechtlichen Geldwäschebestimmungen können Verwaltungsstrafen bis zu EUR 30.000 verhängt werden. Bei besonders schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen können Verwaltungsstrafen bis zu EUR 1 Mio verhängt werden. Darüber hinaus ist bei den besonders schweren Verstößen vorgesehen, dass rechtskräftige Verurteilungen samt Art und Wesen des Verstoßes und Identität der verantwortlichen Personen öffentlich bekannt gemacht werden müssen („Naming & Shaming“).
Unsere Leistungen – alles aus einer Hand
Unsere Experten aus den Bereichen Compliance und Forensic sowie unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie, die erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu treffen, um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und Verdachtsfälle aufzuklären. Wir helfen Ihnen, die komplexen Anforderungen pragmatisch an Ihre Strukturen angepasst umzusetzen.
Prävention
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den Status quo Ihrer Anti-Geldwäsche-Compliance durch eine Analyse des individuellen Geldwäscherisikos, um die für Ihr Unternehmen erforderlichen Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Wir identifizieren die gesetzlich verbindlichen Sorgfaltspflichten und notwendige Sicherungsmaßnahmen. Auf dieser Grundlage helfen wir Ihnen, diese Anforderungen zweckmäßig und Ihrer Unternehmensstruktur angepasst umzusetzen.
Diese können gegebenenfalls auch in Ihr bestehendes Compliance Management System eingebettet werden. Prozesse und vorbeugende Maßnahmen (wie etwa Geschäftspartner-Prüfungen) werden definiert, implementiert oder verbessert, um Risiken effektiv zu begegnen und die Einhaltung von Sorgfaltspflichten sicherzustellen.
KPMG Ansprechpartner:innen
Susanne Flöckner
KPMG Austria
Christian Gosch
KPMG Austria
Sonja Irresberger
KPMG Austria
Karin Bruchbacher
KPMG Law