Tax News: FATCA und QI Updates gemäß den Ankündigungen und Veröffentlichungen des U.S. IRS

FATCA und QI Updates gemäß den Ankündigungen und Veröff

- IRS veröffentlicht FATCA und QI Final Regulations auf Basis der „FATCA & QI Proposed Regulations to reduce taxpayer burden”. - Aufgrund von COVID19 wurden FATCA Melde- und FATCA Zertifizierungsfristen verlängert. - IRS veröffentlicht Anforderungen an das Verfahren bei Bekanntgabe einer wesentlichen Vertragsverletzung (event of default – EOD) samt FAQ zum Vorgehen bei Vertragsbeendigung und Entfernung der GIIN aus der FFI-Liste. - IRS gibt bekannt, in welcher Form die FATCA Registrierung von bestätigten „Sponsored Entities“ seitens des Sponsors im FATCA Online-Registrierungssystem zu beenden ist. - Die FATCA IDES Test-Phase für das FATCA-Meldewesen läuft von 3.08. – 11.09.2020. - Die Instruktionen zum Formular 1042-S für das Meldejahr 2020 wurden mit wenigen Anpassungen und Änderungen veröffentlicht. - IRS veröffentlicht neue FAQs für die Anforderungen an die Registrierung als QI und an die periodische QI-Bestätigung inkl. QI-Prüfung (QI periodic review). - Für den Bestätigungszeitraum der Jahre 2018, 2019, 2020 muss die periodische QI-Bestätigung samt QI-Prüfung längstens bis 1. Juli 2021 vorgenommen werden.

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FATCA Final Regulations veröffentlicht (T.D.9890)

Am 2. Jänner 2020 veröffentlichte der IRS im Federal Register u.a. FATCA „Final Regulations under Chapter 4“ die zunächst als „FATCA proposed regulations to reduce taxpayer burden“ im Dezember 2019 bis zum Inkrafttreten der FATCA Final Regulations erlassen worden waren. Da die Neuerungen der „FATCA Proposed Regulations“ nun im Wesentlichen in die FATCA Final Regulations (T.D. 9890) übernommen wurden, erlauben wir uns auf unsere diesbezügliche Darstellung der Updates in unseren TaxNews 1-3/2019 zu Punkt 3.) zu verweisen.

Verlängerung von FATCA-Fristen aufgrund COVID19

Als Reaktion auf Beschränkungen aufgrund der COVID19-Pandemie verlängerte der IRS am 25.03.2020 die Frist für die Übermittlung des FATCA-Reports (auf Formular 8966) für das Meldejahr 2019 von 31. März 2020 längstens bis 15. Juli 2020.

Diese automatische Fristverlängerung wurde in der FAQ 4 im Abschnitt „FATCA Reporting“ veröffentlicht und gilt für alle FATCA-Jahresmeldungen 2019, die u.a. von Reporting Model 2 FFIs, Participating FFIs und Direct Reporting NFFEs (für substantial U.S. owners oder als Nil Report) direkt an den IRS zu senden sind. Für die Fristverlängerung muss kein Antrag gestellt werden, sie gilt somit auch für Pool-Meldungen von Non-Consenting U.S. Accounts durch Model 2 FFIs.

Erst am 22.04.2020 veröffentlichte der IRS ein Update zu FAQ 5 im Abschnitt „FATCA Reporting“, wonach auch die Meldefrist von FATCA Model 1 Jurisdiktionen aufgrund von COVID19 vom 30. September 2020 automatisch längstens bis 31.12.2020 verlängert wird. Aufgrund dieser Fristverlängerung haben bereits eine Reihe von Model 1 Jurisdiktionen ihre jeweiligen Fristen für die Übermittlung des FATCA-Reports durch Model 1 FFIs an die lokalen Steuerbehörden entsprechend verlängert.

Ende April 2020 gab der IRS schließlich mit der neuen FAQ 21 im Abschnitt „FATCA Certifications“ bekannt, dass für meldepflichtige Rechtsträger mit einem FATCA-Zertifizierungsstichtag am 1. Juli 2020 die Frist zur Abgabe der jeweils erforderlichen FATCA-Bestätigung (COPA und/oder FATCA periodic certification) längstens bis 15. Dezember 2020 verlängert wird. Dies betrifft daher Institute mit einem Bestätigungszeitraum für die Kalenderjahre 2017, 2018 und 2019, und damit all jene FFIs NICHT, die ihre erste FATCA-Bestätigung bereits im Jahr 2018 für den Zeitraum 2015 bis inklusive 2017 gültig abgegeben haben.

Überdies gab der IRS Anfang Juni 2020 bekannt, dass es aufgrund der COVID19-Beschränkungen und der damit einhergehenden Personalreduktion bzw. aufgrund von Homeoffice auch noch in den kommenden Monaten zu längeren Verzögerungen bei ausständigen Bestätigungen bzw. Rückmeldungen des IRS kommen kann.

Updates zur FATCA-Registrierung

Mitte April 2020 veröffentlichte der IRS Informationen zum vorgeschriebenen Verfahren im Fall der Bekanntgabe eines „Event of Default – EOD“ und überdies eine neue FAQ 18 im Abschnitt „FATCA Registration Update“ für den Fall, dass der FATCA-Status eines Rechtsträgers im FATCA Online-Registrierungssystem auf „Agreement Terminated“ geändert wurde.

Mit seiner ersten Bekanntgabe des EOD wird der IRS die von ihm festgestellte wesentliche Vertragsverletzung in Bezug auf die jeweils abgegebene FATCA-Bestätigung des Rechtsträgers über das elektronische FATCA Online-Registrierungssystem (im Message Board) spezifizieren und den Rechtsträger auffordern, den EOD binnen 60 Tagen zu sanieren. Falls auf diese Aufforderung keine Reaktion erfolgt, wird vom IRS eine zweite Aufforderung mit einer 30-tägigen Nachfrist elektronisch kommuniziert. Verstreicht auch diese Nachfrist ungenützt, so erfolgt die Bekanntgabe der Vertragsbeendigung im Online-System („notice of termination of the FATCA agreement“).

Sobald die Vertragsbeendigung dem Rechtsträger angezeigt wurde, hat dieser noch letztmalig 90 Tage Zeit, Abhilfemaßnahmen gegen den EOD zu ergreifen und diese dem IRS schriftlich begründet zu kommunizieren, widrigenfalls der FATCA-Status des Rechtsträgers vom IRS beendet und dessen GIIN aus der aktuellen FFI-Liste entfernt wird.

Bevor eine Vertragsbeendigung angezeigt wurde, kann der Rechtsträger noch schriftlich um eine Neubeurteilung des EOD durch den IRS ansuchen. Sobald die Vertragsbeendigung vom IRS elektronisch angezeigt wurde, kann der Rechtsträger binnen 90 Tagen dagegen eine schriftliche Berufung an den IRS erheben.

Nachdem eine Vertragsbeendigung bereits mitgeteilt und die GIIN des Rechtsträgers aus der FFI-Liste entfernt wurde, darf der Rechtsträger sich nicht mehr im FATCA Online-Registrierungssystem neu registrieren. Um seine GIIN wiederzuerlangen muss sich der Rechtsträger vielmehr schriftlich direkt an den IRS unter der in der EOD-Mitteilung angezeigten (Email-)Adresse wenden und die Wiederherstellung seiner GIIN beantragen (samt Abgabe einer qualifizierten Bestätigung, Begründung für die FATCA Non-Compliance, Vorlage eines detaillierten Abhilfeplans sowie umfassender und fristgerechter Beantwortung sämtlicher Anfragen des IRS).

Nach ausführlicher Prüfung sämtlicher Unterlagen und Informationen wird der IRS dem Rechtsträger seine Entscheidung über die beantragte Wiederherstellung der GIIN über das elektronische FATCA Online-Registrierungssystem mitteilen. Falls dem Wiederherstellungsantrag Folge gegeben wird, scheint die GIIN des Rechtsträgers in der FFI-Liste des Folgemonats wieder auf, womit der Rechtsträger auch rückwirkend über einen aufrechten, validen FATCA-Status mit GIIN verfügt.

In der neuen FAQ 18 im Abschnitt „FATCA Registration Update“ werden Gründe dargestellt, die gegebenenfalls zu einer Änderung des FATCA-Status auf „Agreement Terminated“ führen können. Im „Message Board“ des Online-Registrierungssystems werden entsprechende Details zu den Gründen der Statusänderung bekannt gegeben. Der Rechtsträger muss sodann zur Wiederherstellung eines FATCA-konformen Status das oben zusammengefasst dargestellte Verfahren der „Procedures for FATCA Certification Event of Default Notice“ einhalten.

Am 1.06.2020 veröffentlichte der IRS FATCA überdies noch die News und Information Nr. 2020-5 in Bezug auf das FATCA Online-Registrierungssystem zur Frage der korrekten Behandlung von „Sponsored Entities“, die von ihrer „Sponsoring Entity“ über das elektronische FATCA Online-Registrierungssystem verwaltet werden, deren Registrierung vom Sponsor aber nicht länger aufrecht erhalten werden kann/soll. Demnach dürfen „sponsored entities in approved status“ vom Sponsor im Online-Registrierungssystem nicht gelöscht („deleted“) werden, sondern müssen vielmehr als „cancelled“ gekennzeichnet werden. Auf diese Weise wird der bisher ausgewiesene Status der betroffenen sponsored entities von „approved“ auf „cancelled“ geändert, womit diese weiter in der Liste der sponsored entities zur jeweiligen sponsoring entity mit der Kennung „cancelled“ aufscheinen. Die „cancelled sponsored entities“ können dieserart in die gegebenenfalls erforderliche FATCA-Bestätigung der sponsoring entity (COPA und/oder FATCA periodic certification) entsprechend einbezogen werden.

FATCA IDES Test-Phase

Der IRS gab Anfang Mai 2020 bekannt, dass die IDES Test-Funktionalität für FATCA-Meldedaten auf der FATCA IDES-Plattform im Zeitraum von 3. August bis 11. September 2020 für alle Teilnehmer zugänglich und geöffnet sein wird, die sich zeitgerecht bis 31.07.2020 bei IDES angemeldet haben (completed IDES enrollment).

QI Final Regulations veröffentlicht (T.D. 9890)

Am 2. Jänner 2020 veröffentlichte der IRS im Federal Register u.a. QI „Final Regulations under Chapter 3“ die als „QI proposed regulations to reduce taxpayer burden“ im Dezember 2019 bis zum Inkrafttreten der QI Final Regulations erlassen worden waren (vgl. unsere TaxNews 1-3/2019 zu Punkt 4.).

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wesentlichsten Punkte der neuen QI Final Regulations für einen österreichischen QI/FFI:

Foreign Tax Identification Numbers (FTINs) and Date of Birth

Die Anforderungen an die Einholung von FTINs/DOBs betrifft die Dokumentation von in den USA geführten Konten – für einen öst. QI/FFI sind diese somit nicht unmittelbar relevant.

Nonqualified Intermediary (NQI) Withholding Statements

Die Anforderungen an die NQI Withholding Statements wurden präzisiert. Mit dem Withholding Statement legt ein Non-Qualified Intermediary seine indirekten Kontoinhaber gegenüber dem QI/FFI offen, gegebenenfalls auch deren Prozentanteile am NQI. Praktische Anwendung findet dies insbesondere bei Personengesellschaften bzw. bei Trust/Partner-ships, die für das „Joint Account Treatment“ optieren.

Enthält das Withholding Statement nicht alle in den Instruktionen zum Formular W-8IMY enthaltenen Pflichtinformationen, so handelt es sich um ein sogenanntes „alternative withholding statement“. Ein solches alternatives Withholding Statement ist zulässig, muss aber eine explizite Erklärung des NQI enthalten, dass dem NQI in seinen Unterlagen keine Informationen vorliegen, die den Angaben auf dem Withholding Statement widersprechen.

Beim alternativen Withholding Statement müssen somit Informationen, die schon auf den Withholding Zertifikaten W-8BEN und W-8BEN-E der indirekten Kontoinhaber enthalten sind (Name, Adresse, FATCA-Status, GIIN usw), oder der für die indirekten Kontoinhaber jeweils anwendbare Quellensteuersatz, nicht nochmals angeführt sein, falls der QI/FFI diese Informa-tionen selbst aus den vorgelegten Unterlagen gewinnen kann.

Die alternative Art des Withholding Statements ist nach unserer Praxiserfahrung in Österreich bisher nicht geläufig. Sollte Ihr Institut aber alternative Withholding Statements zulassen, so müsste auf diesen folgender Passus aufgenommen werden:

„I hereby certify that the information contained on the withholding certificates associated with the persons identified on this withholding statement does not conflict with the account information maintained in my files with respect to such person.”

Electronically Signed Withholding Certificates

Der IRS schreibt keine bestimmte Form/kein bestimmtes Format für eine elektronische Unterschrift und für deren Verifikation vor.

Withholding Certificates and - Statements obtained through third party repositories

Falls ein QI/FFI ein Formular W-8 aus einem Repository (zentraler Verwahrort/Datenspeicher) herunterladen kann, dann gilt dieses Formular nicht nur für das konkrete Finanzkonto, sondern auch für weitere (zukünftige) Konten, wenn diese im IT-System miteinander verbunden sind (zB über den gemeinsamen Kundenstamm); das W-8 Formular muss diesfalls nicht für jedes Konto neu heruntergeladen werden.

Limitation on Benefits Requirement for Treaty Claims

Die Übergangsfrist für die Erneuerung bestehender DBA-Erklärungen auf DBA-Erklärungen mit LOB-Klauseln wurde bis zum 1. Januar 2020 erstreckt (ursprünglich gültig bis 1.01.2019).

Für steuerbefreite Organisationen und börsennotierte Gesellschaften hat die DBA-Erklärung keine beschränkte Laufzeit von 3 Jahren mehr, sondern gilt unbefristet (wobei die Börsennotierung alle 3 Jahre geprüft/belegt sein muss).

Der „Actual Knowledge“-Standard bei der Prüfung der LOB-Klausel bedeutet, dass vom QI keine Nachforschungen angestellt werden müssen, um die Plausibilität der LOB-Klausel zu prüfen, sondern, dass diese auf der Grundlage des tatsächlich vorliegenden Wissens des QIs geprüft werden kann. Dies sollte jedenfalls bereits gelebte Praxis für QIs in Österreich sein.

Permanent Residence Address Subject to Hold Mail Instructions

Der IRS stellt klar, wie das „Indiz einer Hold-Mail-Adresse“ als einzige vorliegende Adresse für QI/FATCA geheilt werden kann. Die Heilung würde im Nachweis der Ausländereigen-schaft durch dokumentarische Nachweise bestehen (zB aufgrund einer Nicht-US-Legitima-tion). Diese Fälle sollten aber für QIs in Österreich nicht relevant sein, da für sämtliche Kunden eine gültige Adresse vorliegen müsste.

Verlängerung von QI-Zertifizierungsfristen aufgrund der COVID19-Pandemie

Die jüngste, durch COVID19-Beschränkungen bedingte, automatische Verlängerung der QI-Zertifizierungsfrist (inkl. Frist zur Beantragung einer Prüfungsbefreiung) vom 1. Juli 2020 bis 15. Dezember 2020, gemäß der am 03.06.2020 veröffentlichten QI-News Nr. 2020-06, betraf lediglich Zertifizierungsstichtage, die bereits zum 1. Juli 2020 fällig gewesen wären (konkret für den Bestätigungszeitraum 2017, 2018, 2019) und findet daher auf alle langjährig als QI tätigen Institute keine Anwendung, deren erste QI-Zertifizierung bereits den Bestätigungszeitraum von 2015 bis inklusive 2017 umfasste.

Veröffentlichung der Instruktionen zum Formular 1042-S für das Meldejahr 2020

Ende April 2020 veröffentlichte der IRS Instruktionen zum Formular 1042-S für das Meldejahr 2020 mit geringfügigen Anpassungen gegenüber dem Meldejahr 2019:

- zu Box 3b und 4b: Anpassung der Steuersätze, zumal für Backup-Withholding nun 24 % gilt;

- zu Boxes 12b, 12c, 13f, 13g, 15b, 15c, 16d und 16e: Änderungen bei Chapter 3 Status Codes, zumal die Chapter 3 Status Codes 01 (U.S. Withholding Agent – FI), 02 (U.S. Withholding Agent – Other) und 34 (U.S. Withholding Agent – Foreign branch of FI) gelöscht wurden und neue Chapter 3 Status Codes hinzugefügt wurden: 36 (Foreign Government – Inegral Part) und 37 (Foreign Government – Controlled Entity);

- zu Box 12f: wird klargestellt, dass der Country Code „US“ in Box 12f eingegeben werden kann, wenn die Zahlstelle eine U.S. Person oder eine ausländische Zweigniederlassung einer U.S. Person ist, obgleich sich dieser Ländercode „US“ aktuell nicht mehr auf der Ländercode-Liste des IRS befindet.

Anforderungen an die Registrierung und an die periodische QI-Bestätigung

Der IRS veröffentlichte im 1. Quartal 2020 neue FAQs betreffend Registrierungsanforderungen an QIs im Abschnitt „QI New Applications / Renewals“: vgl. FAQ 5 betreffend Anforderungen an die die Beschreibung der Business-Aktivitäten des QI und vgl. FAQ 6 betreffend Anforderungen an die Beschreibung des Kontoeröffnungsprozesses.

Überdies wurden neue FAQs veröffentlicht betreffend die Zertifizierungsanforderungen für „Consolidated Compliance Groups – CCGs“: vgl. FAQ 5 und FAQ 18 im Abschnitt „Certification and Periodic Reviews“), die jedoch in Österreich kaum Verbreitung gefunden haben.

Im 2. Quartal 2020 wurden Updates und eine neue FAQ zu den Anforderungen an die regelmäßige QI-Prüfung im Abschnitt „Certification and Periodic Reviews“ veröffentlichet: vgl. FAQ 1 betreffend die Möglichkeit einer Prüfungsbefreiung auch für einen QI, der ein QDD ist, bzgl. seiner Non-QDD-Aktivitäten, wenn er einen Bestätigungszeitraum bis längstens Ende 2022 hat.

Dazu wurde überdies eine neue FAQ 19 publiziert, worin klargestellt wird, dass jeder QI – und damit auch ein QDD – alle drei Jahre eine periodische QI-Bestätigung abgeben muss (inkl. Vornahme der QI-Prüfung), wobei in eine Bestätigung effektiver interner Kontrollen sowohl QI- als auch QDD-Aktivitäten des QI inkludiert werden müssen.

Bezüglich seiner Aktivitäten bis Ende 2022 kann der QI diese Bestätigung aber weiterhin abgeben unter Berücksichtigung seines „Good Faith Effort“ als QDD bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der Section 871(m), wozu entsprechende Unterlagen aufzubewahren wären. Gegenstand der QI-Prüfung (periodic review) bleiben aber bis Ende 2022 weiterhin nur die QI-Aktivitäten (nicht auch die QDD-Aktivitäten) des QIs.

Periodische QI-Bestätigung 2021 (inkl. QI-Prüfung)

Wir wollen zeitgerecht in Erinnerung rufen, dass der zweite dreijährige QI-Bestätigungszeitraum laut QI-Vertrag am 31. Dezember 2020 zu Ende geht und die nächste, periodische QI-Bestätigung – einschließlich der Vornahme einer QI-Prüfung samt Erstellung des QI-Prüfberichts (QI periodic review and periodic review report) für eines der drei Prüfjahre 2018, 2019 oder 2020 bzw. der Antrag auf Prüfungsbefreiung – wieder bevorsteht und rechtzeitig durchgeführt werden sollte, damit der QI Responsible Officer gemäß den Ergebnissen der QI-Prüfung seine QI-Bestätigung fristgerecht längstens bis 1. Juli 2021 vornehmen kann.

Der IRS (Abteilung Foreign Payments Practice) veranstaltet 2020 Informationsseminare in der Form von IRS-Webinaren zum Thema „Certification Process Overview“ für FATCA und für QI.

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