Tax News: Neue IRS FAQs und Proposed Regulations zu FATCA/QI

FATCA/QI

„Last Minute FAQs“ zu erstmaligen FATCA-Compliance-Bestätigungen Verlängerung des FFI-Vertrags lt. FAQ für weitere 4 Jahre nicht erforderlich Neue FATCA / QI Proposed Regulations enthalten lange angekündigte Updates für die Praxis

1000

Für den Inhalt verantwortlich

Climber

1. FATCA – Last-Minute-FAQs vor Zertifizierungen

Unmittelbar vor Ablauf der Abgabefrist der erstmaligen periodischen Compliance Bestätigung und der einmaligen Bestandskundenbestätigung am 15. Dezember 2018 veröffentlichte der IRS acht neue FAQs, die FFIs und andere zertifizierungspflichtige Rechtsträger bei der Abgabe der FATCA Compliance Bestätigungen unterstützen sollten.

Die neuen FAQs, veröffentlicht im Abschnitt „FATCA Registration System“ bieten verfahrenstechnische Anleitung für den vorgeschriebenen Zertifizierungsprozess im FATCA Online Portal betreffend die Bestandskundenbestätigung (COPA) und die periodische FATCA Compliance Bestätigung.

Insbesondere schaffen die neuen FAQs Klarheit darüber,

  1. wie ein Rechtsträger bzw. sein berechtigter User vom IRS benachrichtigt werden, dass die Abgabe der Compliance Bestätigungen erforderlich ist.
  2. wie ein Rechtsträger feststellen kann, ob und wenn ja welche Bestätigungen er abzugeben hat.
  3. dass die FATCA-Klassifizierung des Rechtsträgers nicht mehr geändert werden kann, sobald der Zertifizierungsprozess im Online-Portal gestartet wurde. Bei Korrekturbedarf müsste eine neuerliche Zertifizierung nach entsprechender Änderung der FATCA-Klassifizierung erfolgen.
  4. dass der Upload von Dokumenten/Unterlagen im Rahmen der FATCA-Zertifizierungen - anders als im QI Portal - nicht möglich ist. Im Rahmen der Fragebögen für die FATCA Compliance-Bestätigungen kann aber Freitext eingefügt werden.
  5. ob und in welcher Form Gruppenmitglieder einer FFI-Gruppe von der auch für sie wirksam erfolgten FATCA-Zertifizierung informiert werden.
  6. dass eine bereits abgegebene Compliance-Bestätigung nachträglich nicht mehr abgeändert werden kann; vielmehr bedarf es der Abgabe einer neuen, entsprechend korrigierten Compliance-Bestätigung.
  7. dass FATCA-Zertifizierungen eines FFIs auch für dessen registrierte Zweigniederlassungen (branches) abgegeben werden, ohne dass die Möglichkeit besteht, jene Zweigniederlassungen von den FATCA Compliance-Bestätigungen auszunehmen, die in Ländern liegen, für die keine Zertifizierungspflicht besteht (zB. in IGA 1 Ländern).
  8. dass es erforderlich ist, bei Vorliegen einer wesentlichen Pflichtverletzung (material failure) oder einer Vertragsverletzung (event of default) im entsprechenden Freitextfeld des Online-Fragebogens konkret darauf hinzuweisen, ob nur das FFI selbst und/oder Zweigniederlassungen (branches) von festgestellten Verstößen betroffen sind. Gegebenenfalls wäre/n jene Zweigniederlassung/en, auf die festgestellte Verstöße zutreffen, mit dem Land der Zweigniederlassung, ihrer Firma (legal name) und ihrer GIIN im Freitextfeld zu spezifizieren.

2. IRS publiziert FAQ zur FFI-Vertragsverlängerung

Am 20. Dezember fügte der IRS noch eine weitere FAQ im Abschnitt „Registration Update“ hinzu, durch die klargestellt wird, dass der IRS bis 31. Dezember 2022 oder bis zur Veröffentlichung einer neuen Revenue Procedure zum Ablauf des FFI-Vertrags, das bloße Aufrechterhalten der FATCA Registrierung eines FFI als dessen fortgesetzte FATCA Compliance mit den Anforderungen seines FFI-Vertrages behandeln wird.

Eine explizite Verlängerung des aktuellen FFI-Vertrags 2017 (Rev. Proc. 2017-16), welcher gemäß Sec 12.01 bereits am 31. Dezember 2018 ausgelaufen wäre, über das FATCA-Registrierungsportal ist demnach für ordnungsgemäß registrierte PFFIs und Reporting Model 2 FFIs für weitere vier Jahre nicht erforderlich.

3. IRS veröffentlicht FATCA Proposed Regulations

Am 13. Dezember 2018 veröffentlichte der IRS FATCA Proposed Regulations, deren Änderungen darauf abzielen, die Belastungen für den Steuerzahler durch Chapter 4 (FATCA) zu reduzieren.

Die Änderungen in den FATCA Proposed Regulations betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Endgültige Abschaffung der Steuereinbehaltungspflicht auf Verkaufserlöse (gross proceeds) indem diese aus der bisherigen Definition von „withholdable payments“ herausgenommen werden.
  • Weiterer Aufschub der Steuereinbehaltungspflicht auf ausländische Durchlaufzahlungen (foreign passthru payments), zumindest bis zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Definition dieser Zahlungen in Final Regulations.
  • Endgültige Abschaffung einer Steuereinbehaltungspflicht auf „Non-Cash Value Insurance Premiums“, die nun als von FATCA ausgenommene Nicht-Finanzzahlungen definiert werden.
  • Klarstellung der Definition eines „von einem FI verwalteten („managed by“) Investmentunternehmens“ als diskretionäre Vermögensverwaltung des Finanzvermögens des Investmentunternehmens durch das verwaltende FI.

    Dazu wird weiter klargestellt, dass es sich grundsätzlich nicht bereits um ein von einem FI verwaltetes Investmentunternehmen handelt, wenn letzteres sein Vermögen in einen Publikumsfonds, in einen ETF, oder in ein kollektives Investmentunternehmen (widely held collective investment entity that is subject to investor protection regulation) investiert.
  • Erweiterung der Definition des Wohnsitzes bzw. des ständigen Aufenthalts (permanent residence adress) auf eine „banklagernd“ - Adresse (adress subject to hold mail instructions) für Zwecke der Heilung,

    wenn die Person gleichzeitig valide Belege für ihren Status als Nicht-US Person (foreign status) vorlegt und KEINE Inanspruchnahme von Abkommensvergünstigungen nach Chapter 3 begehrt, ODER

    wenn die Person valide Belege für ihre steuerliche Ansässigkeit in jenem Land vorlegt, für das sie auch die Inanspruchnahme von Abkommensvergünstigungen nach Chapter 3 begehrt.
  • Klarstellung, dass keine „banklagernd“- Adresse (adress subject to hold mail instructions) vorliegt, wenn die elektronische Übermittlung der gesamten Korrespondenz verlangt wurde.

4. IRS veröffentlicht QI Proposed Regulations

Am 13. Dezember 2018 veröffentlichte der IRS auch QI Proposed Regulations, deren Änderungen darauf abzielen, die Belastungen für den Steuerzahler durch Chapter 3 (QI) zu reduzieren.

Die Änderungen in den QI Proposed Regulations betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Verlängerung der Frist um ein weiteres Jahr, vom 1. Jänner 2019 bis 1. Jänner 2020, in der eine Zahlstelle eine für Bestandskonten bereits vor dem 6. Jänner 2017 eingeholte DBA-Erklärung weiter verwenden kann, ohne dass der spezifisch anzuwendende LOB-Artikel für die Inanspruchnahme von Abkommensvergünstigungen darin enthalten sein muss.
  • Einräumung einer Ausnahme von der dreijährigen Erneuerungspflicht (3-year validity rule) für DBA-Erklärungen, die eine LOB-Erklärung für steuerbefreite Organisationen, für staatliche oder für börsennotierte Rechtsträger enthalten.

    Die Zahlstelle muss jedoch bei börsennotierten Rechtsträgern deren Status an Hand öffentlich verfügbarer Informationen immer dann überprüfen und dokumentieren, wenn die DBA-Erklärung sonst zu erneuern gewesen wäre.
  • Klarstellung, dass der Standard der tatsächlichen Kenntnisse (actual knowledge standard) der Zahlstelle auch auf LOB-Erklärungen in vorgelegten DBA-Erklärungen anzuwenden ist
  • Erweiterung der Definition des Wohnsitzes bzw. des ständigen Aufenthalts (permanent residence adress) auf eine „banklagernd“- Adresse (adress subject to hold mail instructions) für Zwecke der Heilung,

    wenn die Person gleichzeitig valide Belege für ihren Status als Nicht-US Person (foreign status) vorlegt und KEINE Inanspruchnahme von Abkommensbegünstigungen nach Chapter 3 begehrt, ODER

    wenn die Person valide Belege für ihre steuerliche Ansässigkeit in jenem Land vorlegt, für das sie auch die Inanspruchnahme von Abkommensbegünstigungen nach Chapter 3 begehrt.
  • Klarstellung, dass keine „banklagernd“- Adresse (adress subject to hold mail instructions) vorliegt, wenn die elektronische Übermittlung der gesamten Korrespondenz verlangt wurde.
  • Update der Anforderungen und Verfahren zu Formularen 1042 und 1042-S für die Meldung und für die Steuerabfuhr durch U.S. und ausländische quellensteuereinbehaltende Personengesellschaften (withholding partnerships).
  • Update der Verfahren zur Rückerstattung von zu viel einbehaltener Quellensteuer an die wirtschaftlichen Eigentümer und Zahlungsempfänger ohne Rückerstattungsantragsstellung an den IRS (Verlängerung der Refundierungsfrist).
  • Update der Meldeanforderungen von Non-QIs auf den Formularen 1042 und 1042-S für Fälle eines FATCA Strafsteuereinbehalts durch die vorgelagerte Zahlstelle.

Steuerzahler können sich auf die neu veröffentlichten Proposed Regulations für FATCA und für QI verlassen, bis vom IRS Final Regulations veröffentlicht werden. Zur Anwendung der in diesen Proposed Regulations enthaltenen Anpassungen für die Formulare 1042 und 1042-S müssen aber die Updates dieser Formulare abgewartet werden.

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der gesetzeskonformen Umsetzung Ihrer FATCA und QI Compliance Programme und den daraus resultierenden Meldepflichten.

Dr. Stefan Haslinger

Mag. Philipp Peter Rümmele

Mag. Christiane Edelhauser

So kontaktieren Sie uns