Über die Zukunft eines Unternehmens in der Krise zu entscheiden, ist nie leicht. Nach der Einführung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (sog. Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) zum 1. Januar 2021 steht das Management eines Unternehmens – zumindest bei drohender Zahlungsunfähigkeit – vor der Frage, ob eine Restrukturierung nach StaRUG möglich oder ob ein Insolvenzantrag zu stellen ist. 

Egal, ob es um eine Sanierung geht, ob ein Insolvenzverwalter übernimmt oder ob die Gläubigerseite sich engagiert: alle Beteiligten tragen hohe Verantwortung. Um die Weichen richtig stellen und erforderliche Entscheidungen fundiert treffen zu können, braucht es schnell Transparenz über Kennzahlen aller Art. Dazu gehören beispielsweise Eigenkapitalrentabilität, Working Capital, Verschuldungsgrad, Anlagendeckungsgrad, Liquiditätskennzahlen oder Vorratsintensität. KPMG unterstützt zielgerichtet und bedarfsgerecht mit einem Team erfahrener Buchhalter bzw. auf Insolvenzbuchhaltung spezialisierter Buchhalter bei der Aktualisierung der Buchhaltung, der Aufbereitung der Datengrundlage und der Ermittlung der erforderlichen Kennzahlen. Auf dieser Basis können Restrukturierungsmaßnahmen sachgerecht entwickelt werden. Sind diese Maßnahmen identifiziert, beurteilt KPMG sie im Hinblick auf ihre steuerlichen Auswirkungen. Hier ist insbesondere wichtig, inwieweit ein steuerlicher Gewinn entsteht und als Sanierungsgewinn steuerfrei bleibt. So wird sichergestellt, dass die Maßnahmen zur Krisenbewältigung beitragen.

Wie wir Sie unterstützen:

Buchführung, Jahresabschluss-Erstellung, Steuerdeklaration

  • Insolvenzbuchhaltung (z. B. Winsolvenz) und Jahresabschlusserstellung durch dafür zertifizierte Buchhalter (inkl. SAP-Accounting)
  • Liquiditätsstatus, -planung und -controlling
  • Unterstützung bei der Feststellung von Ansprüchen
  • Belegsammlung für Anfechtungen sowie Fortbestehensprognosen (auch bei umfangreichen Verfahren)
  • Steuererklärungen (KSt, GewSt, Energiesteuern, Zoll)

Strukturierungsberatung

Beispielweise bei

  • Rangrücktritt, Forderungsverzicht oder Debt-to-Equity Swaps
  • M&A-Aktivitäten und übertragenden Sanierungen
  • Implementierung doppelnütziger Treuhand
  • Refinanzierungen und Sale & Leaseback
  • (Internationale) Restrukturierungen und gerichtliche Sanierungsverfahren

Laufende Steuerfragen

  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Verbindliche Auskünfte im Zusammenhang mit Sanierungsgewinnen
  • Rechtsbehelfe, Verteidigung Steuerstrafverfahren
  • Liquiditätssicherung durch Stundungen, Erlasse und Organschaftsbesteuerung

Unsere Leistungen im Überblick:

Wir stehen Ihnen mit unserem Team aus insolvenz- und sanierungserfahrenen Steuer-Experten zur Seite. Sprechen Sie uns an.