Highlights
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Non-Fungible Tokens (NFTs) eröffnen neue Märkte und Geschäftsmodelle für digitale Inhalte.
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Ungeklärte steuerliche Fragen schaffen Rechtsunsicherheit und erschweren die Umsetzung.
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Durch praxisgerechte Lösungen lassen sich innovative und lukrative Konzepte verwirklichen.
Non-Fungible Tokens (NFTs) ermöglichen es, digitale Güter zu schaffen, die einzigartig, fälschungssicher und handelbar sind. Nicht nur im Metaverse eröffnen sie Künstler:innen und Unternehmen neue Märkte und Geschäftsmodelle für digitale Inhalte. Doch wie werden NFTs steuerlich behandelt? Welche Lösungen gibt es für ungeklärte Fragen?
Technische Besonderheiten von NFTs
Im Unterschied zu Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. sind NFTs in technischer Hinsicht nicht austauschbar (non-fungible), sondern einzigartig. Die konkrete Ausgestaltung ist innerhalb der technischen Standards frei wählbar. Regelmäßig sollen sie einen bestimmten, digital oder physisch vorhandenen Gegenstand repräsentieren. Beliebt sind NFTs insbesondere als Kryptokunst, sie können aber auch als Bezugsrecht ausgestaltet sein. Als Zahlungsmittel werden sie hingegen nicht eingesetzt.
Die Erstellung von NFTs erfolgt rein digital und wird als „Minting“ bezeichnet. In der Regel werden digitale Inhalte nicht hochgeladen, sondern lediglich verlinkt. NFTs werden auf spezialisierten Handelsplattformen vertrieben.
NFTs als innovativer Wachstumsmarkt
Als einzigartige digitale Sammlerstücke (Collectibles) oder Bestandteil von Spielen oder Erlebnissen sind NFTs gefragter denn je. Betrug der weltweite Umsatz im Jahr 2021 mit NFT-Kunstwerken bereits rund 80 Millionen Dollar, steigerte er sich in der Folgezeit weiter. Grund genug für Kunstschaffende und Unternehmen, die Chancen zu nutzen, die neue Märkte und Geschäftsmodelle für digitale Inhalte bieten. Neben der Gelegenheit, eigene Marken im Metaverse und anderen virtuellen Welten zu etablieren, können Unternehmen ihre Produktpalette um digitale Inhalte erweitern, die ihrer Kundschaft zum Beispiel exklusive Zugänge oder Vorteile gewähren. Schließlich lassen sich auch Werke digitalisieren und vermarkten, ohne an eine Plattform oder eine vermittelnde Person gebunden zu sein, um so an jedem Verkauf oder Weiterverkauf zu profitieren.
Steuerliche Herausforderungen bei NFTs
Den großen Chancen, die NFTs für Künstler:innen und Unternehmen bieten, stehen steuerliche Herausforderungen gegenüber. Zu ausgewählten Problemstellungen bei Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen haben sich bereits das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Bundesfinanzhof (BFH) geäußert. Die steuerliche Behandlung von NFTs ist bislang aber nicht geklärt. Die offenen ertragsteuerlichen Fragen beschäftigen insbesondere Investor:innen und Sammler:innen. Für Kunstschaffende und Unternehmen existieren zudem Herausforderungen im Bereich der Umsatzsteuer. Rechtsunsicherheiten bestehen sowohl beim erstmaligen Verkauf als auch im Fall von Erlösbeteiligungen bei Folgeveräußerungen: Kann überhaupt Umsatzsteuer entstehen? Wo ist der Leistungsort? Was ist die Bemessungsgrundlage? Welcher Steuersatz wäre anzuwenden?
Praxisgerechte Lösungen sind notwendig
Die Finanzverwaltung hat sich zu diesen Fragen noch nicht geäußert. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit erschwert die Umsetzung von NFT-Projekten und kann zudem zu einer höheren Steuerlast führen. Um dennoch innovative und lukrative Konzepte in einem wachsenden Markt umsetzen zu können, ist es für Künstler:innen und Unternehmen wichtig, auf praxisgerechte Lösungen zurückgreifen zu können.
Dabei müssen neben den steuerlichen auch die wachsenden Anforderungen im regulatorischen Umfeld berücksichtigt werden. Neben dem Geldwäschegesetz (GWG) können sich weitere Verpflichtungen ergeben, beispielsweise aus der geplanten Meldepflicht für Kryptowerte. Nach dem Entwurf der EU-Kommission zur Erweiterung des Informationsaustauschs (DAC 8) sollen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen künftig Informationen zu Transaktionen und den an ihnen beteiligten Personen sammeln und melden.