Bei der Umsetzung der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) passen die EU-Staaten ihre nationale Gesetzgebung aktuell nach den Vorgaben der Verordnung an. Deutschland hat dafür einen Referentenentwurf für ein Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) vorgelegt.
Dieses enthält wiederum ein Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) und Anpassungen der bereits bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen – also etwa des Kreditwesengesetzes, des Geldwäschegesetzes, von Wertpapiergesetzen sowie des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).