Seit Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitenden oder mehr müssen nun nicht nur ihren Sorgfaltspflichten bezüglich der Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich nachkommen, sondern die Einhaltung der Menschenrechte auch entlang der gesamten Lieferkette sicherstellen.
Für einige Firmen – etwa global agierende Modekonzerne – sind diese Sorgfaltspflichten grundsätzlich nichts Neues. Risikoanalysen und Strategien zur Risikominderung gehören für sie zum Alltag, auch wenn manche Unternehmen noch einen langen Weg vor sich haben. Für andere Branchen – vor allem diejenigen, die weniger in der Öffentlichkeit stehen – sind die Anforderungen dagegen neu. Und sie können überwältigend sein.
Zu dieser letzteren Gruppe zählt die Logistikbranche. Sie setzt sich aus verschiedenen Segmenten zusammen, darunter Lkw-Transport, Luftfracht, Lagerhaltung oder Last-Mile-Delivery. Jeder Teilbereich hat ganz eigene Herausforderungen hinsichtlich der Menschenrechte. Dennoch lassen sich mehrere Aspekte feststellen, die die Branche insgesamt betreffen. Sie bringen für die Einhaltung des Lieferkettengesetzes besondere Anforderungen mit sich.