Im vergangenen Jahr haben deutsche Großbanken mit Hochdruck die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umgesetzt. Jetzt liegt der erste Entwurf für das Omnibus-Paket vor – und hat bei Banken eine Welle der Unsicherheit ausgelöst, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Was bedeuten die Vorschläge für das ESG-Datenmanagement?
Wir meinen: Banken sollten hier unbedingt weiter vorausschauend handeln und die Qualität ihrer Abläufe weiter verbessern. Denn die meisten Daten benötigen die Institute auch vor dem Hintergrund anderer regulatorischer Anforderungen.
Aktuell ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU vor allem durch die CSRD geregelt. Konkrete Vorgaben machen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – sie stellen detaillierte Anforderungen an das Erheben und Veröffentlichen von ESG-Daten. Das sind neben Daten zum eigenen Betrieb auch portfoliobezogene Informationen und somit auch Kundendaten.