„Die Bundesregierung wird die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausrichten“ – so heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Sozial, ökologisch, wirtschaftlich, kurzum: nachhaltig im Sinne der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) soll die öffentliche Beschaffung sein.
Dabei ist Nachhaltigkeit schon länger keine freiwillige Entscheidung mehr, sondern vielfach eine Rechtspflicht – auch für die öffentliche Hand. Das belegen schon Vorschriften wie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das Bundesverfassungsgericht sieht den Staat in der Pflicht, die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die Lasten gleichmäßig auf die Generationen zu verteilen.
Nachhaltigkeit bedeutet nicht nur CO2-Reduktion. Beim Thema Umwelt geht es beispielsweise auch um den Schutz der Biodiversität und um die Reduzierung von Wasserverbrauch. Zur Nachhaltigkeit gehören aber auch soziale Aspekte wie der Schutz von Menschenrechten in der Lieferkette, die Vermeidung von Kinderarbeit, die Zahlung existenzsichernder Löhne und Arbeitsschutzmaßnahmen.