Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat, wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, Mitte Januar ihr Konsultationspapier „Draft Guidelines on the management of ESG risks“ veröffentlicht. Die neuen Leitlinien zur Bewertung der ESG-Risiken sollen bis Ende 2024 fertiggestellt und als Teil der Eigenkapitalrichtlinie (CRD6) rechtsverbindlich werden. Parallel hat die EBA auch eine freiwillige Marktbefragung gestartet.
Das Papier der EBA reiht sich damit in die bisherigen Narrative der EZB und der BaFin ein und verdeutlicht einmal mehr, dass Finanzinstitute das Thema Nachhaltigkeit nicht wieder in die Schublade legen können, sondern ganz im Gegenteil, weiter ausbauen müssen.